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28.01.2009 | 12:19 | Klimaschutz 

Klimawandel: Vorschläge der Kommission für globales Klimaschutzabkommen in Kopenhagen

Brüssel - Die Europäische Kommission hat heute ihre Vorschläge für ein umfassendes und ehrgeiziges neues globales Klimaschutzabkommen und dessen Finanzierung vorgelegt.

Klimawandel: Vorschläge der Kommission für globales Klimaschutzabkommen in Kopenhagen
Das neue Abkommen soll im Dezember auf der UN-Klimaschutzkonferenz in Kopenhagen unterzeichnet werden. Um den Temperaturanstieg auf weniger als 2°C zu begrenzen, werden die Entwicklungsländer wesentlich mehr Finanzmittel von den Industrieländern benötigen und brauchen außerdem die Hilfe multilateraler Organisationen, um ihren Beitrag zum Klimaschutz bewältigen zu können.

Zu den Vorschlägen der Kommission zählen die Schaffung eines OECD-weiten CO2-Markts bis 2015 sowie innovative internationale Finanzierungsmöglichkeiten, die sich nach den Emissionen und der Finanzstärke des jeweiligen Landes richten.

Hierzu erklärte Umweltkommissar Stavros Dimas: „Zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen des Klimawandels sind in den nächsten Jahrzehnten erhebliche private und öffentliche Investitionen notwendig; diese verursachen allerdings erheblich niedrigere Kosten als eine ungebremste Fortsetzung des zerstörerischen Klimawandels. Das Europäische Konjunkturprogramm und ähnliche weltweit getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Wirtschaftskrise bieten die Chance, notwendige CO2-arme Investitionen zu fördern und gleichzeitig Anreize für Wachstum, Innovation und Beschäftigung zu geben. Es müssen jedoch weitere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden, um in Kopenhagen zu einer Einigung zu gelangen. Die heutige Mitteilung ist hierfür ein entscheidender Beitrag, weil sie umfassende Vorschläge zur Aufstockung der Finanzierung und zur Förderung von Investitionen enthält.”


Das Ziel von Kopenhagen

Ziel der EU ist es, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, weil es überzeugende wissenschaftliche Hinweise dafür gibt, dass ein stärkerer Klimaanstieg mit großen Gefahren verbunden wäre.

Das Abkommen von Kopenhagen soll weltweite Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen festlegen und die Länder besser in die Lage versetzen, sich an den Klimawandel anzupassen. Die Mitteilung enthält konkrete Vorschläge zur Erreichung dieser Ziele.


Ziele und Maßnahmen

Damit ein Temperaturzuwachs von 2°C nicht überschritten wird, müssen die weltweiten Emissionen vor 2020 den Spitzenwert erreichen und dann bis 2050 auf unter 50 % der Menge von 1990 reduziert werden. Hierfür müssen sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer tätig werden.

Die Industrieländer müssen eine Vorreiterrolle spielen und ihre Emissionen bis 2020 um 30 % der Menge von 1990 verringern. Die EU hat ein Beispiel gegeben, indem sie sich verpflichtet hat, ihre Emissionen um 30 % zu senken, wenn andere Industrieländer sich zu ähnlichen Reduktionen verpflichten, und hat bereits Maßnahmen eingeführt, um ihre Emissionen um 20 % zu senken (IP/08/1998).

Die Mitteilung enthält spezielle Parameter, die sicherstellen sollen, dass alle Länder die Ziele mit vergleichbaren Anstrengungen erreichen. Alle OECD-Länder, EU-Mitgliedstaaten, Beitrittskandidaten und potenzielle Kandidaten sollten sich Emissionsziele setzen.

Die Entwicklungsländer, ausgenommen die ärmsten Länder, sollten den Anstieg ihrer Emissionen bis 2020 zusammengerechnet um 15-30 % der Menge drosseln, die ohne entsprechende Maßnahmen freigesetzt worden wären, etwa durch die rasche Eindämmung der Emissionen aus der Abholzung der Tropenwälder (IP/08/1543). Diese Länder sollten sich dazu verpflichten, bis 2011 CO2-arme Entwicklungsstrategien zu beschließen, die alle entscheidenden klimarelevanten Sektoren einbeziehen. Mit einem neuen internationalen Mechanismus werden diese Strategien geprüft und die vorgeschlagenen Maßnahmen durch geeignete externe Unterstützung gefördert.


Finanzierung der CO2-armen Entwicklung

Zur Verringerung der Emissionen müssen nach unabhängigen Schätzungen bis 2020 weltweit etwa 175 Mrd. EUR zusätzlich pro Jahr investiert werden. Mehr als die Hälfte dieses Finanzbedarfs entsteht in den Entwicklungsländern. Bis 2020 verursachen die meisten Maßnahmen in diesen Ländern nur geringe Kosten oder werfen sogar Gewinne ab und sollten durch die Länder selbst finanziert werden.

Internationale Finanzmittel für Maßnahmen, die die Wirtschaftskraft eines Landes übersteigen, dürften u. a. aus öffentlichen Mitteln und durch internationale CO2-Gutschriften bereitgestellt werden.
Mit dem Abkommen von Kopenhagen sollte außerdem ein Rahmen geschaffen werden, der die Länder bei der Anpassung an den unvermeidbaren Klimawandel unterstützt.

Alle Industrie- und Entwicklungsländer sollten nationale Anpassungsstrategien erarbeiten. Dabei sollten die am wenigsten entwickelten Länder und kleine Entwicklungsländer in Insellage unterstützt werden.

Die EU sollte nach innovativen Quellen für die internationale Finanzierung Ausschau halten, die sich auf das Verursacherprinzip und die Zahlungskraft stützen. Außerdem könnten die EU-Mitgliedstaaten einen Teil ihrer künftigen Einnahmen aus der Versteigerung der Gutschriften aus dem EU-Emissionshandelssystem zur Unterstützung von Entwicklungsländern verwenden.


Globaler CO2-Markt

Die EU sollte versuchen, bis 2015 einen OECD-weiten CO2-Markt aufzubauen, indem sie das EU-Emissionshandelssystem mit vergleichbaren Begrenzungs- und Handelsregelungen verknüpft, um den Klimaschutz zu fördern und entsprechende Mittel zu erschließen. Bis 2020 sollten die größten Schwellenländer in diesen Markt einbezogen sein, damit langfristig ein weltweiter CO2-Markt entsteht.

Der Mechanismus des Kyoto-Protokolls für umweltfreundliche Entwicklung sollte reformiert werden. Bei den fortgeschritteneren Entwicklungsländern sollte der Mechanismus allmählich durch einen sektorbezogenen Gutschriftenmechanismus oder Begrenzungs- und Handelsregelungen ersetzt werden.


Die nächsten Schritte

Die Mitteilung ist an den Rat, das Europäische Parlament und die EU-Beratungsgremien gerichtet. Die Stellungnahme des Europäischen Rates wird voraussichtlich im März ergehen. (PD)
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