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12.11.2008 | 15:21 | Die krumme Gurke ist wieder da 

Kommission erlaubt Verkauf von 'unförmigem' Obst und Gemüse

Brüssel - Regeln über die Größe und Form von Obst und Gemüse werden der Vergangenheit angehören, nachdem die EU-Mitgliedstaaten heute über die Vorschläge der Kommission abgestimmt haben, spezifische Vermarktungsnormen für 26 Arten Obst und Gemüse aufzuheben.

Die krumme Gurke ist wieder da: Kommission erlaubt Verkauf von
Die Initiative der Kommission, diese Normen abzuschaffen, ist ein wichtiges Element der laufenden Bemühungen, die EU-Regeln zu straffen und zu vereinfachen sowie die Bürokratie abzubauen. Für 10 Obst- und Gemüsearten, worunter Äpfel, Erdbeeren und Tomaten, werden die Vermarktungsnormen erhalten bleiben. Doch auch für diese 10 Obst- und Gemüsearten könnten die Mitgliedstaaten zum ersten Mal den Verkauf von Erzeugnissen erlauben, die nicht den Normen entsprechen, solange diese entsprechend gekennzeichnet sind, um sie von den Erzeugnissen der Güteklassen Extra, I und II zu unterscheiden.

Die neuen Regeln werden es den einzelstaatlichen Behörden mit anderen Worten ermöglichen, den Verkauf von allem Obst und Gemüse unabhängig von Größe und Form zu gestatten.

"Dies bedeutet einen Neuanfang für die krumme Gurke und die knorrige Karotte", erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. "Es ist ein konkretes Beispiel für unsere Bemühungen, unnötige Bürokratie abzubauen. Solche Dinge müssen nicht auf EU-Ebene geregelt werden. Es ist viel besser, dies den Marktbeteiligten zu überlassen. Und in dieser Zeit der hohen Lebensmittelpreise und allgemeinen wirtschaftlichen Probleme sollten die Verbraucher aus einer möglichst breiten Produktpalette auswählen dürfen. Es ist sinnlos, einwandfreie Erzeugnisse wegzuwerfen, nur weil sie die 'falsche' Form haben."

Während der letztjährigen Verhandlungen über die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse hatte die Kommission sich verpflichtet, unnötige Bürokratie durch Aufhebung einer Reihe von Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse zu reduzieren.

Die heutige Abstimmung bedeutet, dass diese Normen für 26 Erzeugnisse aufgehoben werden: Aprikosen, Artischocken, Spargel, Auberginen, Avocados, Bohnen, Rosenkohl, Karotten, Blumenkohl, Kirschen, Zucchini, Gurken, Zuchtpilze, Knoblauch, Haselnüsse in der Schale, Kopfkohl, Porree, Melonen, Zwiebeln, Erbsen, Pflaumen, Staudensellerie, Spinat, Walnüsse in der Schale, Wassermelonen und Chicoree.

Gemäß den Vorschlägen würden die spezifischen Vermarktungsnormen für 10 Erzeugnisse aufrecht erhalten, die 75% des EU-Handelswerts ausmachen: Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Salate, Pfirsiche und Nektarinen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Tafeltrauben und Tomaten. Die Mitgliedstaaten können diese jedoch auch von den Normen ausnehmen, sofern sie im Einzelhandel mit einer entsprechenden Etikettierung verkauft werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein Apfel, der nicht der Norm entspricht, trotzdem im Einzelhandel verkauft werden kann, wenn er als "zur Verarbeitung bestimmtes Erzeugnis" oder ähnlich gekennzeichnet wird.

Die Kommission wird diese Änderungen nun formell verabschieden. Sie werden aus praktischen Gründen ab dem 1. Juli 2009 gelten. (PD)
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