Gesundheitsministerin Melanie Huml und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle planen, die Landarztquote möglichst zum Wintersemester 2019/20 einzuführen. Damit wollen sie nach eigenen Angaben bis zu 5 % aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorhalten, die sich verbindlich bereiterklären, später als Hausarzt in Regionen zu arbeiten, die bereits ärztlich unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind.
Laut Huml und Spaenle wird mit den besseren Chancen auf einen Medizinstudienplatz der Anreiz erhöht, sich für eine Niederlassung in der Fläche zu entscheiden. Gleichzeitig werde die Suche nach Nachfolgern für eine Landarztpraxis erleichtert. Damit würden die Weichen für die Zukunft des Ärztenachwuchses und für die hausärztliche
Versorgung auf dem Land gestellt. Es sei von zentraler Bedeutung, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen Bayerns zu realisieren, so die beiden Minister.
„Vor Aufnahme des Studiums unterzeichnen die Landarztquoten-Bewerber einen entsprechenden Vertrag über ihre Bereitschaft, später als Landarzt tätig zu sein. So verpflichten sich die Bewerber nach Abschluss ihres Medizinstudiums, die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und die entsprechende Facharztprüfung abzulegen“, erklärte Huml. Daran sei nach der Facharztanerkennung als Allgemeinarzt eine Niederlassung in einem Planungsbereich gekoppelt, für den der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Unterversorgung oder eine drohende Unterversorgung festgestellt habe. Der jeweilige Landarzt solle dann mindestens acht Jahre vor Ort tätig sein.