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06.04.2016 | 13:53 | Energiewende 

Landgericht weist EnBW-Klage wegen Atomausstieg zurück

Bonn - Der Energieversorger EnBW hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der erzwungenen Stilllegung von zwei Atomkraftwerken nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima.

Atomausstieg EnBW
(c) proplanta
Das entschied die erste Zivilkammer des Gerichts am Mittwoch in Bonn. Der Versorger habe darauf verzichtet, gegen die damalige Anordnung zur Abschaltung gerichtlich vorzugehen, um den Schaden abzuwenden, begründete die Zivilkammer ihren Urteilspruch.

Diese Klage hätte Aussicht auf Erfolg und aufschiebende Wirkung gehabt. Denn ohne konkrete Anhaltspunkte für etwaige Gefahren sei die Anordnung der Abschaltung nach dem Gesetz nicht gerechtfertigt, hieß es weiter. Die jetzige Schadenersatzklage sowohl gegen die Bundesrepublik Deutschland wie auch das Land Baden-Württemberg wies das Gericht deshalb zurück.

Die Bundesregierung hatte nach der Fukushima-Katastrophe in Deutschland zunächst eine vorübergehende Stilllegung der ältesten sieben Kernkraftwerke für drei Monate angeordnet. Auch nach Ablauf des Moratoriums wurden die Anlagen, deren Betriebserlaubnis dann endgültig mit dem neuen Atomgesetz im August 2011 erloschen war, nicht wieder hochgefahren. Neben EnBW versuchen auch die Branchenriesen Eon und RWE, für diesen Zeitraum einen Schadenersatz gerichtlich einzutreiben.

«Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, diese prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden», hieß es in einer ersten Reaktion aus dem Unternehmen. Innerhalb eines Monats kann EnBW gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

Wegen der Abschaltung seiner beiden Atomkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I im Jahr 2011 hatte das Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von 261 Millionen Euro gefordert. Der Prozess ist Teil einer Welle von Klagen aus der Energiewirtschaft. Eon, RWE und Vattenfall klagen auch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Atomausstieg. EnBW ist eine Verfassungsbeschwerde verwehrt, weil sich der Konzern fast zu 100 Prozent in öffentlicher Hand befindet.
dpa
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