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25.08.2011 | 11:05 | Gewässerunterhaltung  

LBV Sachsen-Anhalt kritisiert Gewässerunterhaltung im Land

Magdeburg - Seit Jahren ansteigende Grundwasserstände und vernässte Flächen in Folge langjährig zunehmender und 2010 starker Niederschläge waren im Frühjahr 2011 landesweite Probleme.

Hochwasser
Die Landesregierung sah sich daraufhin veranlasst, in den räumlichen Zuständigkeitsbereichen der sieben Flussbereiche des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) regionale Arbeitsgruppen unter Leitung des Landesverwaltungsamtes einzurichten. Vertreter des LBV wirken in allen Arbeitsgruppen mit. Die Arbeitsgruppen und ihre Untergliederungen sind ein geeignetes Instrument, Handlungserfordernisse zu erarbeiten. Der LBV begrüßt die Einsetzung eines Sonderausschusses im Landtag - dadurch werden die Probleme noch näher an den Landtag heranrücken. Im Ergebnis seiner Arbeit erwarten wir eine angemessene Mittelausstattung zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben.

In der ersten Runde der regionalen Arbeitsgruppen wurde eine Zustandserhebung durchgeführt. An der damit verbundenen Fragebogenaktion beteiligten sich die Landwirtschaftsunternehmen umfangreich. Allerdings kann aus der Anzahl eingegangener Fragebögen nicht auf die Bedeutung von Problemen geschlossen werden.

Die ebenfalls abgeschlossene zweite Runde der Arbeitsgruppen befasste sich mit der Ursachenanalyse. Neben den Folgen des Bergbau- und Siedlungsgeschehens erkennen Landwirte seit Jahren Unterhaltungsdefizite als eine wesentliche Ursache von Vernässungen. Insbesondere in Gewässern I. Ordnung haben sich, regional unterschiedlich, deutliche Defizite eingestellt. Trotzt engagierter Ansprache dieser Mängel, die teilweise gravierend die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen beeinflussen, wurde nicht im erforderlichen Umfang Abhilfe in Aussicht gestellt.

Im Wesentlichen sieht der LBV die Ursachen des Unterhaltungsstaus in einer seit Jahren unzureichenden finanziellen Ausstattung der Unterhaltung von Gewässern I. Ordnung, einer unangemessenen Gewichtung von Belangen des Naturschutzes und in fachlichen Schwächen bei der Anwendung von Ausnahmeregelungen des Naturschutzrechtes. Der LHW ließ in seinem Zuständigkeitsbereich zum Teil signifikante Veränderungen des Ausbauzustandes durch jahrelanges Unterlassen von Unterhaltungsmaßnahmen zu. Dass dann die Entwässerung der Nutzflächen nicht gewährleistet ist und wegen der damit verbundenen Wasserrückhaltung in der Fläche die Grundwasserstände in einem Ausmaß steigen, dass das Siedlungsgeschehen beeinflusst wird, ist nicht verwunderlich.

Die Unterhaltungssituation in Gewässern II. Ordnung ist deutlich besser einzuschätzen. Unverkennbar ist, dass Unterhaltungsverbände, die schon immer den landwirtschaftlichen Berufstand intensiv in die Arbeit ihrer Gremien einbezogen, eine überdurchschnittlich gute Arbeit leisten. Leider haben wir auch Unterhaltungsverbände, die ihren Unterhaltungsauftrag nicht mit dem aus unserer Sicht gebotenen Engagement erfüllen. Dort treten dann auch Probleme auf.

Nachteilig war auch das Fehlen von fachlicher Abstimmung zwischen dem LHW und den Unterhaltungsverbänden. Der ordnungsgemäße Abfluss war nicht immer gewährleistet. Unterhaltungsverbände sahen sich veranlasst, ihre Unterhaltung der des LHW anzupassen, damit Wasser nicht zurückfließt. Bedauerlich, aber von vornherein absehbar war der zu erwartende Mehraufwand für nun erforderlich werdende naturschutzfachliche Kompensationen. Jahrelang vernachlässigte Gewässer wieder leistungsfähig herzustellen wird nicht ohne notwendige Eingriffe möglich sein.

Der landwirtschaftliche Berufstand hat auch seinen Beitrag zur Vermeidung von Vernässungen zu leisten. Insbesondere werden eine noch bessere Teilnahme an Gewässerschauen, Maßnahmen zur engagierten Durchsetzung von Unterhaltungserfordernissen, der Gewährung des Zugangs zu den Gewässern auch zu agrotechnisch ungünstigen Terminen und der Lösung von Problemen beim Betrieb von Pumpstationen als geeignet betrachtet. (lbv-sachsenanhalt)
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