Diese soll jeweils einen Standort in Nord- und Südbayern haben und auch für das Veterinärwesen zuständig sein. Für die kleinen Lebensmittelbetriebe im Freistaat sollen wie bisher die Landratsämter zuständig bleiben. Das ist am vergangenen Samstag auf der Kabinettsklausur in Gmund am Tegernsee beschlossen worden. Die Reform ist eine Folge der Affäre um den niederbayerischen Großbetrieb Bayern-Ei. Im Verlauf des Skandals waren im Sommer 2014 europaweit Hunderte Menschen an Salmonellose erkrankt; zudem waren zwei Todesfälle zu beklagen.
„Interdisziplinäre Kontrollteams mit hochqualifizierten und erfahrenen Spezialisten sorgen für eine Kontrolle von komplexen Betrieben auf Augenhöhe“, kündigte die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute an. Jetzt gehe es an die Erarbeitung eines detaillierten Umsetzungskonzepts. Als Standort für Nordbayern wurde laut Scharf Kulmbach festgelegt, während für Südbayern noch kein Standort feststeht. Die neue Behörde werde dem Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstellt und übernehme von den Landratsämtern die Zuständigkeit für die Überwachung komplexer Betriebe.
Im Entwurf des Doppelhaushalts sind der Ministerin zufolge insgesamt 70 neue Stellen für die neue Behörde vorgesehen. Dazu würden 20 weitere Arbeitsplätze von der Spezialeinheit des LGL in die Kontrollteams der neuen Behörde verlagert. Für die Umsetzung der Reform und den Aufbau der neuen Behörde würden insgesamt rund 4,1 Mio. Euro bereitgestellt. Die Ausarbeitung des Detailkonzepts sei bis Oktober geplant.