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29.03.2023 | 06:04 | Preisbremse 

Mittel für Entlastungen für Ölheizungen sollen freigegeben werden

Berlin - Der Haushaltsausschuss des Bundestags will am Mittwoch über die Freigabe von Bundesmitteln zu Entlastungen für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizungen entscheiden. Dabei geht es um bis zu 1,8 Milliarden Euro.

Wärmeversorgung 2023
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(c) johnmerlin - fotolia.com
SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte am Dienstag in Berlin: «Endlich kommen die Preisbremsen auch für Heizungen, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen.»

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte, Bund und Länder hätten sich auf gemeinsame Kriterien für zusätzliche Härtefallhilfen für Privathaushalte geeinigt. Allerdings stehe noch die abschließende Entscheidung des Haushaltsschusses aus. Diese gelte es jetzt abzuwarten.

Miersch sagte, die Bundesländer müssten dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich ihre Anträge einreichen und Unterstützung erhalten können. «Wer im vergangenen Jahr viel Geld für das Heizen mit diesen Brennstoffen ausgeben musste, kann nun eine Unterstützung erhalten. Analog zur Gas- und Strompreisbremse können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, erstattet werden.»

SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz sagte: «Wir lassen niemanden alleine in der Krise.» Damit werde der im vergangenen Dezember vom Bundestag beschlossene Härtefallfonds endlich umgesetzt. Nach einem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, welche der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht es um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu besonders stark gestiegenen Energie-Mehrkosten - und zwar für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks.

Nach einem früheren Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen sollen Verbraucher rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 entlastet werden. Die maximale Entlastungshöhe soll bei 2.000 Euro pro Haushalt liegen. Voraussetzung sind Heizkosten, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen.
dpa
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