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02.09.2008 | 09:28 | Pestizidverordnung 

Neue Vorschriften über Pestizidrückstände in Kraft getreten

Brüssel - Die EU-Kommission hat Fortschritte bei ihren Bemühungen für mehr Lebensmittelsicherheit in der EU erzielt.

EU-Flagge
(c) proplanta
Gestern ist eine Verordnung zur Änderung und Vereinfachung der Vorschriften über Pestizidrückstände in Kraft getreten. Damit wurden harmonisierte Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pestizide festgelegt. Die neuen EU-Vorgaben gewährleisten die Lebensmittelsicherheit für alle Verbraucher und ermöglichen den Händlern und Importeuren einen reibungslosen Ablauf ihrer Geschäftstätigkeit, da Unklarheiten beim Umgang mit 27 Listen nationaler RHG beseitigt wurden.

EU‑Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou zu den neuen Vorschriften: „Sie gewährleisten, dass die Pestizidrückstände in Lebensmitteln möglichst gering sind und keine schädlichen Auswirkungen auf die in der EU lebenden Menschen haben".

Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist das Ergebnis großer gemeinsamer Anstrengungen der EU-Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Mitgliedstaaten. Die neue Verordnung umfasst circa 1.100 Pestizide, die derzeit oder früher in der Landwirtschaft innerhalb und außerhalb der EU eingesetzt wurden bzw. werden. Sie enthält RHG-Werte für 315 landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Diese RHG-Werte gelten ebenfalls für verarbeitete Erzeugnisse, und zwar in angepasster Form, damit einer eventuellen Verdünnung oder Konzentration Rechnung getragen wird. Sie gewährleisten die Sicherheit aller Verbrauchergruppen, einschließlich Säuglingen, Kindern und Vegetariern. Die EFSA ist für die Sicherheitsbewertung zuständig, wobei sie sich auf die Eigenschaften des Pestizids, die zu erwartenden Höchstgehalte in Lebensmitteln und die unterschiedlichen Essgewohnheiten der europäischen Verbraucher stützt.

Seit gestern können Sie auf der Website der Europäischen Kommission eine Datenbank abfragen, die Auskunft darüber gibt, welcher RHG-Wert für welche Kulturpflanzen und welche Pestizide gilt. Diese neu entwickelte Datenbank ist kostenlos zugänglich und benutzerfreundlich gestaltet, damit für alle Bürger transparente und aktuelle Informationen zu den EU‑Vorschriften über Pestizidrückstände verfügbar sind. Den Zugang zur Datenbank finden Sie hier. (PD)
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