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14.01.2008 | 16:25 | Gentechnikgesetz 

Neues Gentechnikgesetz soll rasch kommen - Kritik der Opposition

Berlin - Trotz Kritik aus der Opposition soll das umstrittene Gentechnikgesetz schon in der kommenden Woche vom Bundestag und Mitte Februar vom Bundesrat verabschiedet werden.

Bundesregierung
(c) proplanta
Damit gebe es bereits in der kommenden Aussaat-Periode Rechtssicherheit für die Landwirte, sagte Agrarstaatssekretär Gert Lindemann am Montag in Berlin. Das Gesetz, auf das sich die Koalition am Vorabend verständigt hatte, regelt unter anderem die Sicherheitsabstände bei der Aussaat von Genmais. Darüber hinaus sollen Lebensmittelhersteller ihre Produkte unter bestimmten Voraussetzungen auch dann als gentechnikfrei kennzeichnen dürfen, wenn bei der Herstellung genveränderte Zusatzstoffe verwendet wurden.

Während die Parlamentarische Staatssekretärin im Agrarministerium, Ursula Heinen (CDU), von einer guten Regelung für die Verbraucher sprach, warf die FDP-Expertin Christel Happach-Kasan der Koalition «Verbrauchertäuschung» vor. Auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast nannte das Vorhaben «ein dreistes Täuschungsmanöver».

Während Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) für die Kennzeichnung genfreier Lebensmittel werbe, bereite er in Wahrheit die Gen-Anbau-Saison 2008 vor.

Mit dem neuen Gesetz soll für tierische Lebensmittel die Kennzeichnung «ohne Gentechnik» eingeführt werden, wenn bei der Herstellung keine gentechnisch veränderten Futtermittel - wie etwa Gensoja - eingesetzt wurden. Allerdings darf auch dann mit Gentechnikfreiheit geworben werden, wenn bei der Herstellung der Futtermittel gentechnisch veränderte Zusatzstoffe wie Enzyme oder Vitaminzusätze verwendet wurden.

Voraussetzung ist allerdings, dass diese Zusatzstoffe nach der EU- Öko-Verordnung zugelassen und im Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind. Eine Verwendung ist zudem nur dann zulässig, wenn keine gentechnikfreien Alternativen vorhanden sind. Vor allem für die Herstellung gentechnikfreier Aminosäuren gebe es derzeit nicht genügend Rohstoffe, erklärte Lindemann.

Trotz dieser Einschränkung begrüßten Verbraucher- und Umweltverbände das Vorhaben. Die Kunden hätten künftig «die Wahl, Erzeugnisse von Tieren zu kaufen, die ohne gentechnisch veränderte Pflanzen gefüttert wurden», sagte Gerd Billen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Das neue Gesetz enthält auch klare Regeln für den Anbau von Genmais. So muss es zu benachbarten Feldern einen Sicherheitsabstand zwischen 150 und 300 Metern geben. Die Untergrenzen können durch verbindliche Absprachen zwischen benachbarten Bauern allerdings umgangen werden. Diese Regelung ist nach Ansicht von Künast «ein heimtückischer Frontalangriff auf Verbraucher, Umwelt und Bauern, die auch in Zukunft gentechnikfreie Produkte anbauen und konsumieren wollen». (dpa)
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