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16.10.2023 | 00:06 | Düngung 

Niedersachsen: Kräftige Ausweitung der Roten Gebiete

Hannover - In Niedersachsen werden die als nitratbelastet geltenden Roten Gebiete um etwa die Hälfte auf 32% der landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgeweitet.

Düngeregeln
Auf fast jedem dritten Hektar der in Niedersachsen landwirtschaftlich genutzten Flächen gelten künftig strengere Düngevorgaben. c) proplanta
Die entsprechende Änderung der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ hat die Landesregierung am Dienstag (10.10.) beschlossen.

Die ausgewiesenen eutrophierten, also mit Phosphat belasteten Gebiete, werden weiterhin ungefähr 1,4% der landwirtschaftlich genutzten Fläche umfassen. Mit der Änderung will Niedersachsen einen Beitrag dazu leisten, die Nährstoffeinträge in die Wasserkörper durch die Landwirtschaft zu verringern und damit die Umweltziele gemäß der EU-Nitratrichtlinie sowie der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.

Wie die Staatskanzlei erläuterte, wurden in der Änderungsverordnung entsprechend den Vorgaben des Bundes auch die Nitratabbauprozesse im Grundwasser bei der Kulissenausweisung berücksichtigt. Da man diese Prozesse erst genau habe prüfen müssen, sei es zu Beginn des Jahres zunächst zu einer Verkleinerung der Roten Gebiete von knapp 25% auf 21% gekommen.

Das Landvolk Niedersachsen kritisierte den jetzt gefallenen Beschluss der Landesregierung. Diese halte an einer „irrationalen Einschränkung der Düngung auf unseren Weiden und Wiesen" fest.

Kritik an Özdemir



„Wir sind schwer enttäuscht, dass das niedersächsische Landwirtschaftsministerium trotz des von Ministerin Miriam Staudte geäußerten Verständnisses für unsere Sorgen und Kritikpunkte keine Anpassungen am bisherigen Vorgehen vorgenommen hat“, erklärte Landvolk-Präsident Dr. Holger Hennies.

Es werde weiter mit einem völlig ungeeigneten und von der EU deutlich kritisierten Netz an Grundwassermessstellen gearbeitet und eine fachlich völlig ungeeignete Methodik der Abgrenzung verwendet. „Zudem werden jetzt die Roten Gebiete auch noch mit einer Begründung erweitert, die auf wenige Einzelmessungen und einer nicht ausreichend erprobten Berechnungsmethodik des Nitrateintrags beruht“, bemängelte Hennies.

Schließlich komme von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir keine Rückendeckung für eine fachlich unumstrittene Berücksichtigung der grundwasserschützenden Wirkung des Grünlandes.

Belastungen deutlich reduziert



Für das Landvolk stehen Bund und Land in der Pflicht, den Bauern zu erklären, „warum in Niedersachsen die Vorteile des Grünlandes beim Grundwasserschutz nicht so berücksichtigt werden wie beispielsweise in Bayern, und weshalb anders wie im Rest Europas nicht die gemessenen Nitratgehalte, sondern berechnete, theoretische Einträge als Maßstab für die Ausweisung Roter Gebiete herangezogen werden".

Das Landvolk erwartet, dass die Landesregierung ihr Vorgehen auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erklären muss. Hier lägen bereits zahlreiche Klagen von betroffenen Höfen vor. Vom Bund forderte der Landesbauernverband, spätestens für das nächste Frühjahr die von der Politik schon lange zugesagte Änderung der Düngeverordnung vorzunehmen.

Das völlig „überzogene und starre Korsett" in den Roten Gebieten müsse für besonders gewässerschonend wirtschaftende Betriebe flexibilisiert werden. Niedersachsens Landwirte hätten in den vergangenen sieben Jahren ihre Hausaufgaben gemacht und die Stickstoffemissionen deutlich reduziert.

Karten online



Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete definiert den Anwendungsbereich für Maßnahmen gemäß § 13a Abs. 2 Düngeverordnung des Bundes sowie für die Maßnahmen der Landesdüngeverordnung. In Roten Gebieten muss die Düngemenge an Stickstoff künftig 20% unter dem durchschnittlichen Düngebedarf liegen.

Für organische Düngemittel gilt außerdem eine schlagbezogene Stickstoff-Obergrenze von 170 kg pro Hektar und Jahr. Hinzu kommen weitere Auflage, etwa zu Bodenuntersuchungen. Zu den geänderten Kulissen stehen im Internet Karten  bereit.
AgE
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