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21.01.2016 | 06:50 | Bio-Patente 

Patent auf Melonenzucht widerrufen

München - Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein Patent auf eine konventionell gezüchtete Melone widerrufen.

Melonen
Obst und Gemüse als Erfindung - geht das? Umweltschützer kämpfen vehement gegen Patente auf gezüchtete Tomaten, Brokkoli, Sojapflanzen oder Paprika - und das Europäische Patentamt muss sich mit Einsprüchen und Beschwerden auseinandersetzen. (c) proplanta
Die Einspruchsabteilung begründete ihre Entscheidung am Mittwoch nach mehrstündiger Verhandlung mit mangelnder Ausführbarkeit: Die Firma, die das Patent angemeldet hatte, habe nicht ausreichend genau beschrieben, wie man die Melonen züchten könne, teilte EPA-Pressesprecher Rainer Osterwalder mit.

Die konventionell gezüchteten Pflanzen sind resistent gegen ein bestimmtes Virus. Die Melonen, die ursprünglich aus Indien stammen, wurden weiterentwickelt und die Virusresistenz auf andere Melonen übertragen. Das EPA hatte das Patent 2011 erteilt. Ein Konkurrent sowie Umweltverbände hatten dagegen Einspruch eingelegt.

Die Patentgegner begrüßten den Widerruf. Aber: «Das ändert an der Grundproblematik gar nichts», sagte Christoph Then, Sprecher der internationalen Koalition «No Patents on Seeds». Nach europäischem Patentrecht dürften weder konventionelle Züchtungsverfahren noch Pflanzen daraus patentiert werden. Auch das deutsche Recht schließt derartige Patente aus. «Die Erteilung des Patentes war ein klarer Rechtsbruch», sagte Then. «Die Politik muss dafür sorgen, dass Gesetze korrekt angewendet und Verbote nicht ausgehebelt werden. In Deutschland liegt die Verantwortung bei Justizminister Heiko Maas.»

Auch die indische Regierung habe verlangt, dass das Patent widerrufen wird. Ein entsprechender Brief sei einen Tag vor der Anhörung eingetroffen, sagte Then. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen - der Weg bis hin zur Großen Beschwerdekammer als letzter EPA Instanz steht offen.

Diese hatte zuletzt im Fall der Schrumpeltomate und eines Brokkolis entschieden, dass Ansprüche auf Pflanzen gewährt werden können, auch wenn sie konventionell gezüchtet sind. Nur das Züchtungsverfahren selbst sei nicht patentierbar.

Laut EPA gibt es bisher gut 70 Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen. Mehr als 300 Verfahren sind jedoch derzeit noch anhängig. Sie waren teils auf Eis gelegt worden, um die Grundsatzentscheidung zu Schrumpeltomate und Brokkoli abzuwarten.
dpa
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