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22.05.2013 | 15:45 | Chilipatent 

Europäisches Patentamt erteilt erneut Patent für Pflanzen

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Entscheidung des Europäischen Patentamtes (EPA) kritisiert, das ein Patent für eine schädlingsresistente Chilipflanze erteilt hat.

Chilli
(c) proplanta
Das „Chilipatent“ beruht im Wesentlichen auf einem konventionellen Züchtungsverfahren. Diese seien nach deutschem wie europäischem Recht eigentlich nicht patentierbar, betonte der DBV.

Ob Erzeugnisse aus diesen Verfahren patentierbar sind, ist gesetzlich bislang nicht geregelt und muss in Präzedenzfällen wie „Brokkoli“ und „Schrumpeltomate“ vom Europäischen Patentamt noch entschieden werden.

„Der deutsche Gesetzgeber muss hier aktiv werden und darf nicht untätig zusehen, wie immer wieder Patente auf Erzeugnisse konventioneller Zuchtverfahren erteilt werden“, erklärte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born.

Das „Chilipatent“ sei ein weiteres Beispiel dafür, dass das Patentamt Biopatente auf die Erzeugnisse konventioneller Verfahren trotz dieser ungeklärten Rechtsfrage nicht zurückstellt, sondern weiterhin entscheidet und erteilt.

Der DBV lehnt grundsätzlich Patente auf Pflanzen und Tiere ab und bekräftigt aus Anlass der Erteilung des „Chilipatents“ erneut, dass das Verbot der Patentierbarkeit im Wesentlichen biologischer Züchtungsverfahren konsequenterweise auch die daraus entstandenen Erzeugnisse umfassen müsse.

Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben sich in einem gemeinsamen Antrag dafür ausgesprochen, eine Änderung des Patentgesetzes in diesem Punkt vorzunehmen. Eine solche Änderung ist aus Sicht des DBV längst überfällig.

Aktuell besteht eine gute Gelegenheit für eine entsprechende Änderung, da der Bundestag derzeit ohnehin das Patentgesetz berät. (dbv)
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