Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (
17/4778) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (
17/4602) hervor. Die Grünen hatte unter anderem interessiert, auf welche Weise im Sinne des nachhaltigen Wirtschaftens in regionalen Produktionskreisläufen landwirtschaftliche Agraralkoholbrennereien über das Ende des Branntweinmonopols ab 2013 hinaus durch den Staat unterstützt werden können.
Die Bundesregierung verweist jedoch auf die seit Januar 2004 geltenden beihilferechtlichen Vorschriften des Europarechts: Danach sind direkte Hilfen, die sich auf die Produktion und die Vermarktung von Agraralkohol beziehen, grundsätzlich verboten. Noch geltende Ausnahmeregelungen laufen für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien Ende des Jahres 2013 und für Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzer und Obstgemeinschaftsbrennereien ab Ende 2017 aus. (hib/EIS/MPI)