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05.05.2013 | 14:31 | Einheits-Saatgut 

EU-Kommission stellt umstrittene Saatgut-Pläne vor

Brüssel - Nach Wochen der Kritik stellt die EU-Kommission umstrittene neue Regeln für die Zulassung und Kontrolle von Saatgut vor.

Weizensaatgut
(c) proplanta
Die Vorschläge sind Teil eines Gesetzespakets zur Tier- und Pflanzengesundheit, das EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg am Montag (6. Mai) in Brüssel vorschlagen will. Borg wehrte sich gegen Vorwürfe, er wolle bürokratische Mauern für Kleingärtner errichten. In Europa darf nur zugelassenes Saatgut verkauft werden. Die EU-Staaten müssen die Vorschläge billigen.

Der Deutsche Naturschutzring wandte sich gegen Vorschriften für ein «Einheits-Saatgut» und kritisierte, der private Anbau seltener Sorten könne strafbar werden. Die österreichische Organisation «Arche Noah» mahnte in einer Online-Petition: «Alte und seltene Sorten sollen in die Illegalität getrieben werden.» «Arche Noah» setzt sich für den Erhalt von Vielfalt bei Kulturpflanzen ein.

Die EU-Kommission wies die Vorwürfe zurück. «Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden», hieß es in einer Stellungnahme vom April. Kommissar Borg betonte am Freitag in einem Brief an «Arche Noah»-Chef Christian Schrefel: «Für die Registrierung alter traditioneller Arten gibt es jetzt flexiblere Regeln.» Frühe Entwürfe seien in den vergangenen Monaten erheblich entwickelt und verändert worden.

Für die Zulassung gibt es auch heute schon Vorschriften - so müssen Sorten zum Beispiel unterscheidbar, beständig und homogen sein, erklärt das Bundeslandwirtschaftsministerium auf seiner Internetseite.

Für alte Sorten ist eine Beschreibung nach starren Kriterien oft nicht möglich, räumte Borg ein. «Deshalb können bei der Bewerbung für eine Registrierung einer Sorte auch andere Belege vorgebracht werden wie zum Beispiel historische Daten oder praktisches Wissen.» Für kleine Züchter oder Unternehmen oder spezielle Pflanzenarten könne es auch Ausnahmen von der Registrierungspflicht geben.

Neben den Saatgut-Plänen präsentiert Borg auch neue Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und zur Kontrolle von Tier- und Pflanzenkrankheiten. Das Paket soll derzeit 70 Rechtsakte auf 5 eindampfen und nach Darstellung der EU-Kommission Vorschriften vereinfachen und Bürokratie abbauen. (dpa)
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