(c) proplanta Die generelle Freizügigkeit für Arbeitnehmer komme zwar erst zum 1. Mai, doch schon zum Jahreswechsel könnten Land- und Forstwirtschaft, Obst- und Gemüsebetriebe sowie Hotel- und Gaststättengewerbe unbürokratisch Saisonarbeiter einstellen, teilte die Arbeitsagentur Schwerin am Dienstag mit.
Von der Vereinfachung betroffen sind Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien und die baltischen Länder, nicht aber Rumänien und Bulgarien. Bislang hatte die Agentur rund 2.500 Saisonarbeitsgenehmigungen pro Jahr erteilt. (dpa)
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