13.12.2011 | 09:19 | Saisonarbeit
Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien können ab 1. Januar 2012 genehmigungsfrei beschäftigt werdenMainz - Am 7. Dezember hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien bis zu 6 Monate pro Kalenderjahr in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Obst- und Gemüseverarbeitung genehmigungsfrei beschäftigt werden können. |
Darauf weist der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. (BWV) seine Mitglieder hin.
Für Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien entfällt damit ab dem 1. Januar 2012 die Arbeitsgenehmigung, sofern eine Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden wöchentlich mit durchschnittlich mindestens 6 Arbeitsstunden täglich in einem Zeitraum von 6 Monaten im Kalenderjahr umgesetzt wird.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. hat sich bereits seit langer Zeit für Vereinfachungen in diesem Bereich eingesetzt und begrüßt die Regelung. Mit dieser Vereinfachung entfällt für die Betriebe die bisher für die Erteilung der Arbeitserlaubnis an die bulgarischen und rumänischen Saisonarbeitskräfte erhobene Vermittlungsgebühr in Höhe von 60 Euro pro Person.
Der BWV bezeichnete die Entscheidung des Bundeskabinetts als wichtigen Schritt in die richtige Richtung im Sinne der heimischen Landwirte, die auf zuverlässige Saisonarbeitskräfte in ihren Betrieben angewiesen seien. (bwv)
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