Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
16.02.2018 | 08:17 | Landesdüngeverordnung 

Schleswig-Holstein will Gewässer besser vor Nährstoffeinträgen schützen

Kiel - In Schleswig-Holstein werden künftig strengere Regeln für den Einsatz von Wirtschaftsdünger in der Landwirtschaft gelten.

Landesdüngeverordnung in Schleswig-Holstein
Neue Landesdüngeverordnung: Gewässer in Schleswig-Holstein sollen besser vor Nährstoffeinträgen geschützt werden. (c) proplanta
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat gestern (15. Februar) das Anhörungsverfahren für eine neue Landesdüngeverordnung gestartet.

Damit wird die Befugnis aus § 13 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 der Düngeverordnung des Bundes (DüV), die am 2. Juni 2017 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Ziel der Verordnung ist der ressourcenschonende Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes.

"Der Schutz unseres Grundwassers und unserer Gewässer ist eine zentrale Aufgabe. Wir wissen, dass wir vor allem auf dem Geestrücken eine zu hohe Viehdichte haben. Für Regionen mit hohen Nitrat- oder Phosphatwerten in Gewässern werden jetzt in Schleswig-Holstein sogenannte Gebietskulissen ausgewiesen. In diesen besteht dringender Handlungsbedarf. Weitergehende Maßnahmen zur Verringerung der Gewässerbelastung sind hier künftig einzuhalten", sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Der Verordnungsentwurf konkretisiert das Bundesrecht für bestimmte Gebiete Schleswig-Holsteins. So gibt es spezielle, über die generellen Anforderungen hinausgehende Regelungen für den Umgang mit Düngemitteln in den genannten Gebieten bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung, die das Land aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten verfügen muss.

Die Rechtsgrundlage für die Landesdüngeverordnung ist die Düngeverordnung des Bundes, die am 2. Juni 2017 in Kraft getreten ist. Danach sind die Landesregierungen verpflichtet, für bestimmte Gebiete, in denen Grenzwerte für Nitrat oder Phosphat überschritten werden, zusätzliche Vorschriften zum Umgang mit Düngemitteln zu erlassen. Zu diesen Gebieten zählen die sandigen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen der natürliche Schutz des Grundwassers eingeschränkt ist und Nitrat im Grundwasser in Konzentrationen von über 50 Milligramm pro Liter festzustellen ist (sogenannte N-Kulisse).

Zum anderen sind Einzugsgebiete von Seen erfasst, in denen zu hohe Phosphateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurden und zu einer Gewässereutrophierung führen (sogenannte P-Kulisse). Die Nitrat-Kulisse umfasst in Schleswig-Holstein rund 51 Prozent der Landesfläche, die Phosphat-Kulisse rund 13 Prozent.

Die Länder sind nicht frei in ihrer Entscheidung, ob sie solche Regelungen erlassen. Die Düngeverordnung des Bundes sieht einen Katalog von 14 möglichen Regelungen vor, aus denen die Länder für jede der beiden Kulissen mindestens drei Regelungen auswählen müssen. Diese sollen dazu dienen, möglichst schnell einen guten Zustand im Grundwasser und in den Seen zu erreichen.

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Landwirte in beiden Kulissen die Nährstoffgehalte von Gülle und Gärrückständen exakt bestimmen lassen und die Düngung spätestens am 15. Oktober beenden müssen - soweit nicht auf Ackerflächen noch längere Sperrzeiten einzuhalten sind. Zusätzlich müssen sie die Düngemittel in der N-Kulisse auf unbestellten Ackerflächen innerhalb einer Stunde einarbeiten und in der P-Kulisse auf hoch und sehr hoch mit Phosphat versorgten Böden ihre Phosphatdüngung einschränken.

"Wir beziehen in Schleswig-Holstein unser Trinkwasser vollständig aus dem Grundwasser. Gerade deshalb ist Grundwasserschutz für das Land so wichtig. Es geht kein Weg daran vorbei, die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren", so Habeck.

Der Verordnungsentwurf und die Begründung werden jetzt den Trägern der öffentlichen Belange und den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Zusätzlich werden die Unterlagen im Internet unter www.schleswig-holstein.de/duengeverordnung veröffentlicht.

Die Frist zur Stellungnahme endet am 29. März 2018. Anschließend entscheidet das Kabinett unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen endgültig über die Verordnung.
melund-sh
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Ministerin sieht positiven Trend bei Belastungen durch Düngung

 Rote Gebiete: Klagen von drei Landwirten in Bayern abgewiesen

 Trockener Sommer lässt Stickstoffüberschuss steigen

 Richter diskutieren heftig über bayerische Düngeverordnung

 Verwaltungsgerichtshof verhandelt über bayerische Düngeverordnung

  Kommentierte Artikel

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte