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24.02.2015 | 07:03 | Nationaler Aktionsplan 

Schmidt: Pflanzenschutz soll verbessert werden

Berlin - Am Montag ist im Beisein von Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, der wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz) zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammengekommen. 

Christian Schmidt
Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz folgt einer EU-rechtlichen Vorgabe. (c) proplanta
Die 17 Mitglieder sind führende Expertinnen und Experten aus den Bereichen Agrarökonomie, Integrierter Pflanzenschutz, Ökologischer Landbau, Gewässerschutz, Trinkwasser, Biodiversität und Naturschutz, Umwelttoxikologie sowie Arbeits- und Anwenderschutz. Sie beraten die Bundesregierung im Hinblick auf die Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz. „Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, die Verfahren weiter zu verbessern, Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt zu mindern, aber auch den Landwirten, Gärtnern und Förstern den Einsatz effektiver Schutzmittel ermöglichen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzt dabei nicht nur auf Forschung, sondern insbesondere auf die Umsetzung in die Praxis. Ein Forschungsergebnis ist für mich erst dann erfolgreich, wenn es auch in der Praxis zu Veränderungen und Verbesserungen führt. Das Modellvorhaben ‚Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz‘ des BMEL, in das wir viel Energie investieren, soll diese praktische Umsetzung unterstützen“, sagte Schmidt am Montag in Berlin.

Hintergrundinformation

Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz folgt einer EU-rechtlichen Vorgabe. Alle Mitgliedstaaten haben solche Aktionspläne vor dem Hintergrund der Bedingungen in ihrem Land erstellt. Der deutsche Aktionsplan hat sich zum Ziel gesetzt, Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können, weiter zu reduzieren. So sollen zum Beispiel die Risiken für den Naturhaushalt mit Hilfe eines umfassenden Maßnahmenpaketes bis zum Jahr 2023 um weitere 30 Prozent verringert werden. Der Wissenschaftliche Beirat soll unabhängig agieren und die Bundesregierung beraten, wie man das Instrument des Nationalen Aktionsplans zielorientiert nutzen kann, um nachhaltige Verbesserungen bei der Risikominimierung zu erzielen.

Weitere Informationen zum wissenschaftlichen Beirat zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln finden Sie im Internet unter www.bmel.de/beirat-pflanzenschutz. (BMEL)
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