Im Kern geht es um eine Anpassung der geltenden Regelungen zur Information der Öffentlichkeit über bestimmte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften. Sie waren 2012 als Reaktion auf
Dioxinfunde in Futtermittelmischungen in das Gesetz aufgenommen, seither jedoch von der Rechtsprechung wiederholt angezweifelt worden.
Um den Bedenken verschiedener Verwaltungsgerichte Rechnung zu tragen, soll es nun eine gesetzliche Löschungsfrist sowie eine Härtefallklausel in der Regelung geben. Weitere Vorschriften der Novelle zielen auf eine effektivere Überwachung des Online-Handels mit Lebensmitteln ab.
Leider habe die 2012 verabschiedete Zusatzregelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetz vor Gericht nicht das gehalten, was bewirkt werden sollte, nämlich eine schnelle Verbraucherinformation bei nachhaltigen Missständen in einem Betrieb, erläuterte Ressortchef Christian S c h m i d t . Wegen rechtlicher Bedenken hätten die Länderbehörden die Regelung nicht umsetzen können. Deswegen lege er nunmehr einen „neuen, besseren und rechtlich tragfähigen Regelungsentwurf“ vor.
Schmidt zeigte sich zufrieden, „dass wir eine faire, aber kantige Regelung für die Veröffentlichung von Fällen wie etwa Dioxin im Ei gefunden haben.“ Damit stehe Behörden und Verbraucherschutz künftig ein wirksames Instrument zur Verfügung. (AgE)