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01.07.2023 | 13:18 | Heizungsgesetz 

Schutz von Mietern bei Heizungsumstieg geplant

Berlin - Die SPD sieht Mieterinnen und Mieter bei der Reform des Gebäudeenergiegesetzes gut geschützt.

Neue Heizung
Das Heizungsgesetz soll Vermietern Anreize geben, in eine klimafreundliche Heizung zu investieren. Werden Mieter dabei genug vor steigenden Kosten bewahrt? (c) proplanta
«Egal, welche Heizung ihr Vermieter zu welchem Preis an welchem Ort installiert: Immer und überall gilt dabei ein Kostendeckel von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche», sagte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Damit schaffen wir Planungssicherheit und sorgen zugleich dafür, dass Mieter finanziell von den sinkenden Verbrauchspreisen profitieren.»

Kühnert ist gemeinsam mit der Abgeordneten Zanda Martens innerhalb der SPD-Fraktion für das Thema Mieterschutz bei der Neufassung des sogenannten Heizungsgesetzes zuständig. Der Deckel werde auf die bestehenden Kappungsgrenzen angerechnet, erklärte Martens. Dies schütze Mieter auch bei zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen wie einer Fassadendämmung vor einem starken Anstieg der Miete.

Martens betonte: «Vermieter können nach der neuen Modernisierungsumlage nur dann die Kosten für den Heizungstausch umlegen, wenn sie Fördergelder in Anspruch genommen haben.» Dies entlaste Mieter ganz konkret. «Denn die Anrechnung von Förderung und Instandhaltung senkt ihre Kosten erheblich.»

Einkommensschwache Mieterinnen und Mieter profitierten von einer Härtefallregelung. «Und da Indexmieten wegen der hohen Inflationsrate ohnehin besonders stark von Mieterhöhungen betroffen sind, haben wir Indexmietverträge vollständig von Mieterhöhungen durch den Heizungstausch ausgenommen.»

Beide betonten, der SPD sei das Thema Mieterschutz wichtig gewesen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte monatelang um die Gesetzesreform gestritten, die dafür sorgen soll, dass beim Heizen der Gebäude in Deutschland weniger Treibhausgase entstehen. Die Neuerungen sollen in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden.

Derzeit heizen viele Haushalte mit Erdgas und Heizöl. Nun ist vorgesehen, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen, vor allem durch eine Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung. Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden.
dpa
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