Schweizer Bauern hatten den Prozess angestrengt, nachdem einer der ihren in Baden-Württemberg rund zwei Hektar
Ackerland für 410 Euro (677 Franken) im Jahr pachtete. Zwei deutsche Bauern, die über den ortsüblichen Pachtzins von 306 Euro hinaus bis zu 360 Euro im Jahr zahlen wollten, hatten das Nachsehen. Der Vertrag wurde aufgrund eines baden-württembergischen Gesetzes aufgehoben. Das Oberlandesgericht kam zum Schluss, die Verpachtung an den Schweizer Landwirt sei eine "ungesunde Verteilung von Grund und Boden" gewesen. Denn deutsche Landwirte hätten den Acker zu ortsüblichen Preisen pachten wollen.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) als nächste Instanz hat das Verfahren nun dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Bis zum Entscheid des EuGH ist das Verfahren ausgesetzt. Vor Inkrafttreten der Bilateralen konnten Schweizer Bauern nur Land auf deutschem Boden kaufen oder pachten, wenn sich kein deutscher Käufer oder Pächter fand. Mit den Bilateralen wurden sie gleichgestellt.
Seit Juli 2005 aber erlaubt ein deutsches Gesetz den Bundesländern, bei Problemen eigene Regelungen zu treffen. Das Gesetz geht auf eine Initiative Baden-Württembergs zurück, das verhindern will, dass finanzkräftige Bauern im deutschen Grenzgebiet Grundstücke zu Preisen kaufen oder pachten, die deutsche Bauern nicht zahlen können. Die klagenden Schweizer Landwirte sehen dagegen das im Freizügigkeitsabkommen verankerte Gleichbehandlungsgebot verletzt. (LID)