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17.11.2010 | 10:40 | Ländlicher Raum 

Sonderbericht: Umsetzung des Leader-Konzepts zur Entwicklung des ländlichen Raums

Luxemburg - Der Europäische Rechnungshof hat geprüft, ob das Leader-Konzept so umgesetzt wurde, dass zusätzliche Nutzeffekte erzielt und gleichzeitig die Risiken für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung minimiert wurden.

Ländlicher Raum
Leader ist ein Konzept zur Umsetzung der EU-Politik der Entwicklung des ländlichen Raums durch lokale Partnerschaften (lokale Aktionsgruppen, gemeinhin als LAG bezeichnet). Dem Leader-Konzept liegt die Annahme zugrunde, dass ein Mehrwert gegenüber der Umsetzung nach dem herkömmlichen Top-down-Konzept erzielt wird. Durch Bottom-up-Konzepte und die Interaktion zwischen verschiedenen Sektoren auf lokaler Ebene soll das lokale Potenzial mobilisiert werden.

Die LAG tragen die Hauptverantwortung dafür, dass der mit Leader verbundene Mehrwert erzielt und eine wirtschaftliche Haushaltsführung sichergestellt wird. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sind gemeinsam für die Überwachung der Leistung der LAG verantwortlich und haben dafür zu sorgen, dass die LAG sich an das Leader-Konzept halten und hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung durchgängig die höchsten Standards einhalten.

Die Prüfung des Hofes ergab, dass die LAG bei der Umsetzung des Leader-Konzepts das Potenzial für zusätzliche Nutzeffekte bezogen auf die Leader-Merkmale (wie Bottom-up-Konzept, lokale öffentlich-private Partnerschaften, gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien) nicht vollständig ausgeschöpft haben, doch fand der Hof auch einige Beispiele vorbildlicher Vorgehensweisen vor.

Beispielsweise sollten im Mittelpunkt des Leader-Konzepts lokale Strategien stehen, doch in der Praxis widmeten sich die LAG nicht mit vollem Nachdruck der Verwirklichung der Ziele ihrer lokalen Strategien.

Ferner stellte der Hof Mängel bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der LAG fest. Die LAG haben insbesondere durch die Gewährung von Zuschüssen für Projekte, die bereits im Gange oder sogar abgeschlossen waren, bevor die Zuschussentscheidung getroffen wurde, kein Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit gerichtet. Die Verfahren waren nicht immer transparent und ließen nicht hinreichend deutlich erkennen, dass die LAG Entscheidungen auf einer objektiven Grundlage und ohne Interessenkonflikte trafen. Ähnliche Mängel hatte der Hof bereits in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2000 beanstandet.

Kommission und Mitgliedstaaten stellten zu geringe Anforderungen und tragen zusammen mit den LAG zu einem gewissen Teil die Verantwortung dafür, dass das mit dem Leader-Konzept verbundene Potenzial für zusätzliche Nutzeffekte nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Sie unternahmen keine ausreichenden Anstrengungen, um die Kosten und Risiken zu begrenzen. Kommission und Mitgliedstaaten haben geduldet, dass LAG nicht über wirksame Verfahren zur Vermeidung von Interessenkonflikten verfügen.

Was die Begleitung und Bewertung betrifft, können Kommission und Mitgliedstaaten die mit der Umsetzung des Leader-Konzepts erzielten zusätzlichen Nutzeffekte nicht unter Beweis stellen und haben die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Risiken nicht bewertet.

Angesichts der anhaltenden Mängel empfiehlt der Hof der Kommission und den Mitgliedstaaten, die Anforderungen klarzustellen und durchzusetzen, um das Risiko von Mitnahmeeffekten (der Sachverhalt, dass ein gefördertes Projekt ganz oder teilweise auch ohne die Finanzhilfe durchgeführt worden wäre) einzudämmen, sowie für objektive und ordnungsgemäß dokumentierte Projektauswahlverfahren zu sorgen. Mit Blick auf die Einhaltung der Haushaltsordnung bedarf es solider Verfahren zur Vermeidung jeglicher Interessenkonflikte.

Für den Rest des Programmplanungszeitraums 2007-2013 sollte die Kommission dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die LAG dazu anhalten, messbare, für ihr lokales Gebiet spezifische Ziele festzulegen, die im Rahmen des Leader-Programms verwirklicht werden können. Die Mitgliedstaaten sollten die LAG verpflichten, über die Verwirklichung der lokalen Strategieziele, über die Erzielung zusätzlicher Nutzeffekte im Wege des Leader-Konzepts sowie über die Wirtschaftlichkeit der Förderausgaben und Geschäftsführungskosten Rechenschaft abzulegen. (ECA)
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