Vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen werden deshalb Anfang des Jahres alle sächsischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ab einer bestimmten Mindestgröße befragt.
Gegenüber dem letzten Zensus aus dem Jahr 1999 wurden - mit dem Ziel der Entlastung der Landwirte - die Merkmalsgrenzen deutlich angehoben. Dadurch wurde die Zahl der auskunftspflichtigen Betriebe stark verringert.
Es werden Fragen zu Viehhaltung,
Bodennutzung, Betriebsstruktur und landwirtschaftlichen Produktionsmethoden gestellt. Neben den traditionellen Bereichen einer solchen Zählung werden einmalig auch Angaben zur Agrarumwelt und zum Landschaftsschutz erhoben.
Die Ergebnisse dienen zur Abbildung der Entwicklung der Landwirtschaft und der wirtschaftlichen Situation der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Sie ermöglichen die Darstellung des strukturellen und sozialen Wandels in der sächsischen und deutschen Landwirtschaft insgesamt.
Erstmals können damit nach der letzten Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft alle Mitgliedsstaaten objektiv auf der Basis einheitlicher, belastbarer und unabhängiger Informationen miteinander verglichen werden. Erste Ergebnisse stehen Anfang 2011 zur Verfügung.
Die Ergebnisse der
Landwirtschaftszählung stellen eine wichtige Grundlage u. a. für Entscheidungen in der
Agrarpolitik dar. Belastbare Zahlen sind also auch im Interesse aller Landwirte. Mit einer sorgfältigen Beantwortung der Fragebögen kann jeder Betriebsleiter einen Beitrag zur realen Abbildung der gegenwärtigen Situation in der Land- bzw. Forstwirtschaft leisten. (StaLa)