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01.10.2015 | 10:47 | 14,2 Millionen Euro bis 2020 

Thüringen: Investitionsförderung für Verarbeitung und Vermarktung jetzt beantragen

Erfurt - Für Thüringer Unternehmen des Ernährungssektors, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten, steht ab sofort mit der Investitionsförderung ‚Verarbeitung und Vermarktung‘ (IVV) ein neues Förderinstrument zur Verfügung.

Investitionsförderung beantragen
(c) proplanta
„Die Stärkung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten gewinnt in Zeiten zunehmender Markt- und Erzeugerpreisschwankungen mehr und mehr an Bedeutung“, sagte gestern Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller in Erfurt zum Antragsstart.

„Die Fördermaßnahme IVV zielt auf den Ausbau wettbewerbsfähiger Verarbeitungsstrukturen im Freistaat. Mit der Neuausrichtung der Investitionsförderung fördern wir einen effizienten Ressourceneinsatz und erschließen neue Innovationspotentiale. Investitionen in die Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten für ökologisch erzeugte Produkte sollen vorrangig unterstützt werden.“

Für das IVV-Programm stehen in der Förderperiode 2014-2020 insgesamt 14,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie von Bund und Land zur Verfügung. Auf Grundlage des Thüringer Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum können im Zeitraum vom 30. September bis 27.Oktober 2015 erstmalig Förderanträge bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Gefördert werden Vorhaben mit einem Investitionsvolumen bis zu 3 Millionen Euro.

Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung konventioneller Erzeugnisse werden mit bis zu 25 Prozent bezuschusst, in Zusammenschlüssen und Kooperationen mit 35 Prozent und - bei Einhaltung der Regeln der EG-Ökoverordnung - sogar mit bis zu 40 Prozent.

Alle bis zum 27. Oktober 2015 vollständig bei der TAB vorliegenden Projektanträge durchlaufen nach Feststellung der Förderfähigkeit ein obligatorisches Projektauswahlverfahren. Hier werde die Förderanträge bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den Prioritäten der EU und den Zielen der Thüringer Landesregierung bewertet und in eine Rangfolge gebracht.

Die Aufbaubank hält zur Antragsstellung auf ihrer Internetseite www.aufbaubank.de/Foerderprogramme in der Rubrik IVV umfangreiche Informationen bereit.

Hintergrund:

Im Rahmen des Thüringer Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014 bis 2020 (FörderInitiative ländliche Entwicklung in Thüringen – EPLR) sind neben der Förderung von Investitionen in der landwirtschaftlichen Urproduktion (ILU) über IVV auch Investitionen in der Verarbeitung und Vermarktung förderfähig. Voraussetzung ist, dass sowohl die eingesetzten Rohwaren als auch das Verarbeitungsendprodukt zu den sogenannten landwirtschaftlichen Erzeugnissen zählen, die im Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgeführt sind. IVV ersetzt die bisherige Investitionsförderung im Rahmen der Marktstrukturverbesserung (MSV). (tmil)
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