Dies müsse bundesweit durch Festlegung hoher Mindestanforderungen ausgeschlossen werden, erklärte das Ministerium am Samstag in Erfurt. Bisher gebe es für die gewerbliche Haltung dieser Tiere keine spezifischen, rechtsverbindlichen Anforderungen. Auch Tierschutzorganisationen kritisierten immer wieder die Art und Weise, wie Mastkaninchen derzeit zumeist gehalten würden.
Die Forderung ist auch Inhalt einer Petition, die im März an den
Bundestag gerichtet wurde. 7619 Unterzeichner wollen, dass das Parlament die Käfighaltung von Kaninchen verbietet. Das durchschnittliche Platzangebot für ein Mastkaninchen betrage 450 bis 600 Quadratzentimeter, heißt es in der Petition. Dies entspreche der inzwischen aus Tierschutzgründen verbotenen Fläche, die bis vor kurzem in Legehennenkäfigen üblich war.
Ähnlich wie einst bei den Legehennen spreche alles dafür, dass die Mastkaninchen in Käfigen nicht tierschutzgerecht gehalten werden, heißt es auch aus dem Erfurter Ministerium. Zudem dürfte dies den wenigsten Verbrauchern bekannt sein. Sie würden dies sonst in der Mehrzahl ablehnen, sind die obersten Tierschützer Thüringens überzeugt. Kaninchenfleisch werde im Allgemeinen als ein besonderes, vermeintlich exklusives Lebensmittel gewertet. Dieses Image werde durch den Versuch, möglichst kostengünstig Kaninchenfleisch in Käfiganlagen zu erzeugen, beschädigt.
Unter Federführung des Bundes solle nun auf Grundlage neuer Forschungsergebnisse und praktischer Erfahrungen eine Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet werden. Das Thüringer Ministerium regt an, bereits frühzeitig im Vorfeld der Entscheidungen auch mit interessierten Verbrauchern über künftig zulässige Haltungsformen zu diskutieren. (dpa)