Wie baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter
Hauk MdL, in Stuttgart mitteilte, ist damit die entscheidende Hürde in Brüssel genommen. "Der offiziellen Genehmigung durch die Europäische Kommission steht nun nichts mehr im Wege. Damit erhalten wir die Sicherheit zur Fortsetzung der Programme für die Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und den Ländlichen Raum. Besonders die erfolgreichen Agrarumweltprogramme sind damit auch für die Zukunft gesichert", sagte Hauk. Mit der formalen Genehmigung sei in Kürze zu rechnen.
Mit dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (MEPL II) setzt Baden-Württemberg die Vorgaben der EU-Verordnung zur "Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds" (ELER) um. In diesem Rahmen bietet das Land eine breite Palette von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, zur Honorierung von Umweltleistungen und zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung sowie zur Unterstützung von Naturschutzmaßnahmen an. Außerdem regelt der Plan auch die zukünftige Förderung in LEADER-Gebieten. Insgesamt erhält Baden-Württemberg über 600 Millionen Euro EU-Mittel für einen Zeitraum von sieben Jahren. "Damit verfügen wir wieder über ein attraktives und ausgewogenes Förderangebot, auch wenn Baden-Württemberg bedauerlicherweise jährlich 30 Millionen Euro weniger EU-Mittel als im abgelaufenen Förderzeitraum erhält", betonte der Minister. Die Mittelkürzungen gehen unter anderem auf die Umverteilung der Agrarförderung im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union zurück.
Der Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA), die einzelbetriebliche Förderung (AFP) und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete bleiben laut Agrarminister Hauk wesentliche Kernelemente der baden-württembergischen Agrarpolitik. Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen erfolgt wie bisher mit der bewährten und weiterentwickelten Landschaftspflege-Richtlinie. Außerdem erfordert die Umsetzung von Natura 2000 große finanzielle Anstrengungen. Fördermaßnahmen zur Erhaltung der vielfältigen Waldfunktionen und der
Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft sind ebenfalls wesentliche Bestandteile des Plans. (PD)