"Ich freue mich, dass wir die
EU-Kommission überzeugen konnten, die Leistungen der Landwirtschaft für den Wiesenvogelschutz auf dem Dauergrünland besser zu honorieren", sagte er. Vogelschutzgebiete, die charakteristisch durch ein so genanntes Beet-Grüppen-System bzw. durch zahlreiche Gräben gegliedert sind, so von Boetticher, stellen besondere Lebensräume für Wiesenvögel wie zum Beispiel Kiebitz, Uferschnepfe, Wachtelkönig und Trauerseeschwalbe dar.
Landwirte, die solch schwierig zu bewirtschaftendes Dauergrünland in den EU-Vogelschutzgebieten "Eiderstedt", "Eider-Treene-Sorge-Niederung" und Teilbereichen weiterer Vogelschutzgebiete mit besonderen Wiesenvogelvorkommen nutzen, profitieren von dieser Förderung. "Wir wirken damit dem Verlust an Wiesenvogellebensräumen entgegen und können unter Verzicht auf Reglementierung durch Gesetze und Verordnungen auf freiwilligem Wege einen Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt erzielen", erläuterte von Boetticher. Die landwirtschaftlichen Betriebe in den Natura 2000-Betrieben erhalten auf diese Weise jährlich über eine Million Euro an zielorientierten Prämienzahlungen.
Der Umweltminister wies darauf hin, dass die bisher sehr erfolgreiche Kooperation von Naturschutz und Landwirtschaft fortgesetzt werden soll und betonte zugleich mit Blick auf die Situation auf dem Milchmarkt: "Die Prämienerhöhung stärkt die Grünlandwirtschaft und ist in diesen schwierigen Zeiten zugleich auch eine gute Nachricht für die Milchbauern." (PD)