Bei ihrem Treffen am vergangenen Freitag in Berlin forderten die Ressortchefs der Länder den Bund auf, das Novellierungsverfahren zu beschleunigen und schnellstmöglich einen überarbeiteten Verordnungsentwurf vorzulegen. Andernfalls, so die Umweltminister, drohten erhebliche ökologische Folgen sowie Strafzahlungen.
Die Europäische Kommission reichte Ende April Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie ein. Die Bundesregierung habe es versäumt, strengere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung zu ergreifen, so die Begründung. In dieser Woche läuft zudem das Notifizierungsverfahren ab, dem der Ende 2015 von der Bundesregierung vorgelegte Verordnungsentwurf unterliegt. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte die Brüsseler Administration um Erläuterungen zu einzelnen Regelungen gebeten und Nachbesserungen verlangt.
Kritisch bewerten die Umweltressortchefs der Bundesländer, dass durch die Verzögerungen bei der
Düngeverordnung auch die gleichzeitige Behandlung des Entwurfs einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (awsv) unnötig verschleppt werde. Hier hatten sich die Länder zuletzt auf einen weitgehenden Bestandsschutz für Anlagen zur Lagerung von Jauche,
Gülle oder Silagesickersaft (JGS-Anlagen) verständigt.