Höchstrichterliche Klatsche für die rot-grüne Regierung in Hannover:
Sie hat einem Untersuchungsausschuss zu Unrecht Akten verweigert. Es geht um Ex-Staatssekretär Paschedag, dem eine Dienstwagenaffäre zum Verhängnis wurde. Diese holt die Regierung jetzt wieder ein. (c) ml-Niedersachsen.de
Die Regierung sei ihrer Verpflichtung zur unverzüglichen und vollständigen Vorlage von Akten nicht nachgekommen, urteilte der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Freitag. Sie habe damit gegen die Landesverfassung verstoßen. Der Ausschuss des Landtags will Licht in die Affäre um Ex-Agrarstaatssekretär Udo Paschedag bringen, der wegen eines zu großen Dienstwagens entlassen worden war. (Az. StGH 7/13)
Die Staatskanzlei kündigte nach dem Urteil an, dem Ausschuss weitere Akten vorzulegen. Die CDU hatte auf Einsicht in diese Unterlagen geklagt. Der zwischenzeitlich ruhende Untersuchungsausschuss wird nun seine Arbeit wieder aufnehmen.
Paschedag hatte sich unter Verweis auf Rückenprobleme einen zu großen Dienstwagen bestellt und soll die Zustimmung von Ministerpräsident Stephan Weil (
SPD) und Agrarminister Christian Meyer (Grüne) vorgetäuscht haben. Er wurde Ende August 2013 entlassen.
«Es wird in den Akten mit Sicherheit einiges stehen, was sehr unangenehm ist für die Landesregierung», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke. «Diese Landesregierung hat eine schwere Niederlage erlitten bei dem Versuch, dem Parlament Informationen vorzuenthalten.» Die Opposition vermutet, dass Meyer über Paschedags Handeln mehr wusste, als er bisher eingeräumt hat.
«Wir werden nach den Maßgaben des Gerichts manches vorlegen müssen, und das werden wir unverzüglich tun», sagte Staatskanzleichef Jörg Mielke nach dem Urteil. Der Staatsgerichtshof habe die Grenze dessen, was die Regierung offenlegen müsse, im Vergleich zur früheren Rechtsprechung zugunsten des Parlaments verschoben.
Der Präsident des Staatsgerichtshofes, Herwig van Nieuwland, sagte, die Weigerung zur Vorlage von Akten sei in weiten Teilen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt gewesen. Fast durchgängig sei nicht nachvollziehbar gewesen, mit welcher Begründung Unterlagen zurückgehalten wurden. (dpa)