Die Amerikaner haben seit 1998 von der
WTO die Erlaubnis, Handelssanktionen gegen das wissenschaftlich nicht ausreichend begründete, aber von den EU-Verbrauchern gewünschte Einfuhrverbot zu verhängen. Erst kürzlich haben die USA die Liste der sanktionierten Produkte wieder geändert. Besonders Roquefort-Käse aus Frankreich trifft es mit einem Einfuhrzoll von 300 % härter als bisher.
Die
EU-Kommission hat am vergangenen Donnerstag in Brüssel eine Klage vor der WTO gegen die inzwischen jedes halbe Jahr rotierende Sanktionsliste der USA angekündigt. Wenn sich die Exporteure nicht mehr auf die Liste von Strafzöllen verlassen könnten, sei der Schaden höher als die von der WTO zugestandenen EUR 116 Mio., argumentierte EU-Handelsministerin Catherine Ashton.
Unterdessen teilte auch die US-Regierung laut dem Nachrichtendienst Reuters mit, bei der WTO eine Beschwerde über das seit 1997 geltende Importverbot für Chlor-behandeltes Geflügel eingereicht zu haben, teilte US-Handelsbeauftragte Susan Schwab am vergangenen Freitag in Washington mit. Das Verbot habe keine wissenschaftliche Grundlage, wird argumentiert.
Die EU-Kommission bedauerte die Entscheidung der USA. Ein Sprecher wies darauf hin, dass in der EU nicht nur Importeuren, sondern auch den heimischen Produzenten untersagt sei, Schlachtfleisch mit Chlor zu desinfizieren. Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr - wie berichtet - vorgeschlagen, das Importverbot unter strengen Bedingungen aufzuheben. Dafür hatte sich EU-Industriekommissar Günter Verheugen eingesetzt, weil der Handelsstreit die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen belastet, die der Kommissar verbessern soll. Doch die EU-Mitgliedsländer lehnten eine Lockerung des Verbots ab. (aiz)