07.11.2023 | 11:14 | Fördergelder
Verzögerungen bei der GAP-Auszahlung nicht akzeptabel!Berlin - Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert eine vollständige Auszahlung der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zum Jahresende und betont, dass die teils angekündigten Verzögerungen nicht akzeptabel sind. |
Rukwied fordert vollständige Auszahlung zum Jahresende. (c) proplanta „Unsere landwirtschaftlichen Betriebe sind zum Jahreswechsel wegen anstehender Zahlungen dringend auf Liquidität angewiesen. Daher ist die vollständige Auszahlung spätestens zum Jahresende zwingend erforderlich. Die Behörden und die Zahlstellen von Bund und Ländern sind daher gefordert, eine Auszahlung aller Prämien aus der GAP-Förderung in diesem Jahr zu gewährleisten.
Die Verzögerungen gehen auf zusätzlich geschaffene Bürokratie sowie unausgereifte IT-Systeme für die Flächenerfassung zurück. Jetzt braucht es dringend Vereinfachungen bei der Konditionalität, einen deutlichen Bürokratieabbau und schnelle Verbesserungen bei der App.“
Bundesweit haben sich in diesem Jahr rund 295.500 landwirtschaftliche Antragsteller mit einer Förderfläche von etwa 16,7 Mio. Hektar dem komplexen Antrag der neuen „Grünen Architektur“ nach der GAP-Reform 2023 gestellt. Diese Betriebe erfüllen die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die Auflagen zum Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und setzen zusätzlich freiwillig Agrarumweltmaßnahmen im Zuge der Ökoregelungen (1. Säule) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2. Säule) um.
|
|
|
|
|
DBV |
|
|
Kommentare | |
|
maximilian schrieb am 07.11.2023 17:07 Uhr | (5) (42) |
Ich finde die Forderung von Herrn Ruckwied unverschämt. Rechtskonformer Zahlungstermin ist der Juni 2024. Frühere Auszahlungen sind eine behördliche Goodwill-Aktion. Wenn aus begreiflichen Gründen eine vorzeitige Auszahlung nicht möglich ist, dann haben das die hochsubventionierten Bauern zu akzeptieren. Zinszahlungen zulasten des allgemeinen Staatshaushalts und zugunsten der Bauern wären eine unzulässige Bevorzugung, und damit ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. |
|
|
|
|
|
Weitere Artikel zum Thema |
|
|
Kommentierte Artikel |
|
|