Ab 2017 werden das Anlegen von Feldhecken und -gehölzen sowie die Sanierung von Hecken, Kopfbäumen und Steinrücken mit jährlich vier Millionen Euro gefördert, wie das
Agrarministerium in Dresden am Mittwoch mitteilte.
Sie böten zahlreichen Arten Lebens- und Rückzugsräume, etwa Vögeln wie Raubwürger, Rebhuhn oder Neuntöter, Fledermäusen oder Insekten. Das zusätzliche Geld für den Naturschutz stammt aus Mitteln der
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz, mit denen Bund und Länder die Entwicklung der ländlichen Räume unterstützen.
Förderanträge können beim Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie (
LfULG) gestellt werden.