Darauf hat das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) am Dienstag vergangener Woche (15.12.) in Berlin hingewiesen. „Auch wenn mancherorts zu lesen ist, CBD-Produkte könnten jetzt legal als Lebensmittel verkauft werden, so trifft dies unserer Einschätzung nach nicht zu.
Wir warten das Ergebnis der Prüfung der Europäischen Kommission ab“, erklärte BVL-Präsident Friedel Cramer. Solche Aussagen seien „einfach nur viel Lärm um nichts“. Solange das
Zulassungsverfahren andauert, hält das Bundesamt demnach an seiner bisherigen Einschätzung fest, wonach derzeit keine Fallgestaltung bekannt ist, in deren Rahmen CBD in
Lebensmitteln verkehrsfähig wäre.
Laut
BVL wurden bislang keine ausreichenden Nachweise erbracht, dass CBD-haltige Produkte vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt worden sind. Daher seien diese
Erzeugnisse - vorbehaltlich einer Einordnung als Arzneimittel - in der Gemeinschaft als neuartige Lebensmittel zu betrachten, die vor der
EU-Kommission zugelassen werden müssten.
Nach Angaben des BVLhat der Europäische Gerichtshof (
EuGH) am19. November festgestellt, dass CBD nicht als Suchtstoff einzustufen sei. Die EU-Kommission habe daraufhin die Mitgliedstaaten informiert, dass CBD-haltige Produkte Lebensmittel sein könnten, sofern sie keine arzneiliche Wirkung hätten.