„Dieses Thema muss vom Agrarressort in der nächsten Bundesregierung mit Vorrang angegangen werden“, mahnt IVA-Hauptgeschäftsführer Dr. Dietrich Pradt.
Pradt fordert Konsequenzen aus einem EU-Audit, das vor knapp einem Jahr veröffentlicht wurde. Dieses zeigte auf, dass die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständigen Behörden durchgängig gegen die Fristen der EU-Pflanzenschutzverordnung 1107/2009 verstoßen.
Nicht ein Zulassungsantrag wurde in Deutschland bisher fristgemäß bearbeitet. Die Gutachter benannten auch die Ursache: Während in den meisten Mitgliedsstaaten der EU die Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in einer zentralen Behörde liegt, sind in Deutschland die Aufgaben auf vier Behörden verteilt. Dadurch entstehen unweigerlich Reibungsverluste und Ineffizienz.
Mit Blick auf die zahlreichen Anträge für
Pflanzenschutzmittel, die noch im Zulassungsstau festhängen, betont Pradt, dass das Problem nicht auf die lange Bank geschoben werden darf. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, in denen das
Zulassungsverfahren in der Hand einer Behörde liegt, sollten berücksichtigt werden.
„In Zukunft sollte es nur noch eine, dem für
Landwirtschaft zuständigen Ministerium unterstellte Institution geben, die auf wissenschaftlicher Basis alle Prüfbereiche bewertet. Um zu funktionieren, muss diese Institution politisch unabhängig und nicht weisungsgebunden sein“, so Pradt.