Begründet wurde das Urteil so, dass man damit den Verbraucher täusche, der den Eindruck gewinnen könnte, als wäre „Die faire Milch“ die einzige Milch, die fair erzeugt werde.
Für den Bundesverband Deutscher
Milchviehhalter BDM e.V. ist nicht nachzuvollziehen, wie ein derartiges Urteil ergehen konnte. Er wartet nun dringend auf die Urteilsbegründung des Landgerichts Landshut, um zur Argumentation der Richter fundiert Stellung nehmen zu können. Sicher ist, dass gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt werden. Sollte der Begriff „fair“ ebenfalls in der Diskussion stehen, wie es gerüchteweise kolportiert wird, wird dies eine umfassende Diskussion des Begriffs Fairness zur Folge haben müssen, die automatisch auch viele andere Fair-Produkte auf den Prüfstand stellen wird.
In verschiedenen Presseberichten wird moniert, dass die MVS, die „Die faire Milch“ für den BDM vermarktet, den Landwirten von der gesamten Rohmilch nur 25% mit 40 Cent abrechnet. Fakt ist, dass die Erzeuger für jeden Liter Milch, der über „Die faire Milch“ verkauft wird, 40 Cent erhalten - das ist schwarz auf weiß belegbar. Dass die MVS auch andere konventionelle Milch vermarktet, ist bekannt und tangiert die Versprechen der fairen Milch in keiner Weise.
Fakt ist auch, dass die Erzeuger der Fairen Milch bei der
Milchproduktion besondere, nachhaltige Standards erfüllen (bienenfreundliche Produktion, keine Futtermittel aus Übersee, besonders hoher Grünfutteranteil, ohne
Gentechnik etc.). Ein weiterer wichtiger Aspekt der Fairness ist, dass bei diesem Produkt der Preis von unten nach oben kalkuliert wird, d.h. der kostendeckende Milchpreis für die Erzeuger der Ausgangspunkt der Kalkulation ist. Damit unterscheidet sich „Die faire Milch“ grundlegend vom üblichen Marktmechanismus in der Molkereiwirtschaft in Deutschland, bei der die Kalkulation von oben nach unten erfolgt und die Milcherzeuger nur „Restgeldempfänger“ sind (nachzulesen auch im Zwischenbericht zur Sektoruntersuchung Milch des Bundeskartellamts).
Der BDM ist der Ansicht, dass die Klage, zu der die Wettbewerbszentrale veranlasst wurde, von wirtschaftlichen und politischen Interessen getrieben ist. Er sieht aber auch die Chance, in der mit dieser Klage angestoßenen Diskussion eine gesellschaftliche Diskussion zu führen, was denn unter dem Begriff „Fairness“ zu verstehen ist. (bdm)