An diesem Tag müssen Anbieteranträge vollständig, d.h. mit den erforderlichen Anlagen, entweder der Milchquotenübertragungsstelle selbst oder dem zuständigen Amt für Landwirtschaft und Forsten vorliegen. Nachfrageranträge können nur bei der Übertragungsstelle selbst eingereicht werden.
Da nach dem Einreichungsschlusstermin eingehende Anträge nicht mehr beücksichtigt werden können, werden insbesondere die Nachfrager gebeten, eine angemessene Frist für die Postzustellung zu kalkulieren.
Nachfrager müssen dem Nachfragegebot eine Bankbürgschaft beifügen; Anbieter benötigen für ihr Abgabeangebot einen Nachweis der Molkerei und einen Nachweis der Landesstelle (Amt für Landwirtschaft und Forsten). Anbieter sollten sich umgehend an ihr Amt wenden, da die Erstellung des Nachweises, dass die angebotene Menge dem Anbieter auch tatsächlich in voller Höhe zusteht, in manchen Fällen sehr zeitaufwändig ist. Nachfrager sollten berücksichtigen, dass die Ausstellung von Bankbürgschaften insbesondere in Bankfilialen oftmals eine ganze Woche dauert.
Alle notwendigen Antragsformulare erhalten Interessenten bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten oder im Internet unter der Adresse
http://www.LfL.bayern.de. Auf dieser Internetseite sind auch alle Ergebnisse der bisherigen Börsentermine eingestellt. Der letzte Gleichgewichtspreis in Deutschland West betrug 34 Ct/kg. (PD)