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30.06.2022 | 16:39 | Reform der Grundsteuer 

Abgabe der Grundsteuererklärungen in Sachsen beginnt im Juli

Dresden - Mit dem Juli beginnt auch die Zeitspanne zur Abgabe der Grundsteuererklärungen.

Grundsteuerreform
(c) proplanta
Alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte sind verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern einzureichen, gab das sächsische Finanzministerium am Donnerstag in Dresden bekannt. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober dieses Jahres.

«Die Finanzämter stehen den Eigentümern gern unterstützend zur Verfügung. Über extra eingerichtete Hotlines und im Rahmen von Grundsteuersprechstunden sind sie für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar», erklärte Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU). Außerdem habe man eine Grundsteuer-Webseite eingerichtet, auf der alle Informationen gebündelt seien.

Parallel zum Beginn der Abgabefrist startet das Grundsteuerportal des Freistaates. Hier finden Eigentümer Angaben für die sogenannte Feststellungserklärung wie beispielsweise den Bodenrichtwert eines Grundstückes oder die Ertragsmesszahl für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Das Portal kann über die Grundsteuer-Webseite www.grundsteuer.sachsen.de aufgerufen werden.

«Der Bundesgesetzgeber hat vorgegeben, dass die Feststellungserklärung grundsätzlich elektronisch abzugeben ist. Hierfür empfiehlt sich die Nutzung des kostenfreien Portals «MeinELSTER» unter www.elster.de», hieß es. Nur in Härtefällen, wenn etwa keine Technik oder kein Internetzugang vorhanden seien, könne die Erklärung auch in Papierform abgegeben werden.

Die Finanzämter haben in Sachsen etwa zwei Millionen Immobilien und Grundstücke neu zu bewerten und entsprechende Bescheide zu erlassen. Diese sind dann die Basis für die Entscheidung der Kommunen über ihre sogenannten Hebesätze. Mit ihnen wird die Höhe der neuen Grundsteuer festgelegt, die ab 1. Januar 2025 fällig ist.

Sachsens Landtag hatte im Februar 2021 die Reform der Grundsteuer beschlossen. Grundlage für die Neuregelung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Danach mussten die bisherigen und jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Die Länder konnten eigene Regelungen treffen, wovon Sachsen Gebrauch machte.
dpa/sn
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