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22.07.2013 | 11:30 | Ausfuhrerstattungen 

Agrar-Exporterstattungen sollen restlos gestrichen werden

Brüssel - Die EU wird bald keinerlei Exporterstattungen für Agrargüter mehr gewähren - zum ersten Mal seit deren Einführung 1970.

Ausfuhrerstattungen
(c) proplanta
Im zuständigen Verwaltungsausschuss reichte der Widerstand von Frankreich, Polen, Griechenland und weiteren sieben Mitgliedstaaten am vergangenen Donnerstag (18.7.) nicht aus, um den Vorschlag der Europäischen Kommission zu verhindern, die letzten verbleibenden Sätze für Geflügelfleisch auf Null zu senken.

Deutschland stimmte für die Maßnahme, die in Kürze umgesetzt werden soll. Bislang wurden noch Ausfuhrerstattungen für ganze gefrorene Geflügelschlachtkörper gewährt; der Satz betrug zuletzt 10,85 Euro/100 kg. Er war bereits zuvor von 32,50 Euro/100 kg schrittweise verringert worden.

Die Kommission begründete die Maßnahme mit hohen Absatzpreisen am Binnenmarkt, einer absehbaren Verringerung der Futterkosten und einem insgesamt günstigen Exportklima.

Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2012/13 wurde die Ausfuhr von fast 265.000 t Geflügelfleisch mit gut 55 Mio. Euro bezuschusst. Rund 95 % davon betrafen französische Ware; wichtige Abnehmer waren Länder des Mittleren Ostens und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS).

Noch vor 20 Jahren gab die EU für Exportsubventionen jährlich rund 10 Mrd. Euro aus. Im Jahr 2010 fielen die Beträge erstmals unter die Marke von 500 Mio. Euro. Im EU-Haushalt 2013 sind weniger als 100 Mio. Euro für Erstattungen vorgesehen.

Das Instrument bleibt auch nach 2013 formell erhalten, weil es bislang keine anderslautende internationale Einigung im Rahmen der Doha-Runde gab. Allerdings sollen die Erstattungen künftig allenfalls bei Marktkrisen eingesetzt werden. (AgE)
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