Wie der Bauern- undWinzerverband Rheinland- Nassau (BWV) am vergangenen Donnerstag (25.4.) mitteilte, müssen die Formulare 1462 und 1463 ab sofort nicht mehr ausgefüllt werden. Der Grund dafür sind Anpassungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV), die aller Voraussicht nach zum 1. Juli 2019 in Kraft treten werden.
Im Vorgriff hierzu habe das Bundesfinanzministerium jetzt erlassen, dass Anträge auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 EnSTransV nicht mehr erforderlich seien. Laut BWV sind künftig Landwirte, deren Begünstigungsvolumen - bezogen auf die jeweilige Steuerbegünstigung -weniger als 200.000 Euro im Kalenderjahr beträgt, nicht mehr zur Abgabe einer Anzeige oder Erklärung verpflichtet. Damit werde eine Forderung des Deutschen Bauernverbandes (
DBV) und der Landesbauernverbände erfüllt, die sich deutlich gegen diese zunehmende Bürokratie ausgesprochen und dagegen gewehrt hätten.
Nach Angaben der Zollverwaltung müsse der
Bundesrat auf seiner Sitzung am 17. Mai aber noch der Vereinfachung zustimmen, so der BWV. Mit einer entsprechenden Rechtsänderung sei aber zu rechnen, so dass die Wirtschaft bereits im aktuellen Jahr von der Vereinfachung profitieren könne.