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Ein derartiger Beschluss liege vor, bestätigte die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, Christiane Scheerhorn, am Donnerstag. Endgültig über das Vorhaben werde aber erst später entschieden.
Nach Angaben des Naturschutzbundes Nabu liegen nun vier Gerichtsentscheidungen gegen die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg genehmigte Anlage vor.
Dies sei ein weiterer wichtiger Schritt, um diese industrielle Großtierhaltung endgültig zu verhindern, betonte Nabu-Landeschef Friedhelm Schmitz-Jersch. Der Hähnchenmäster sollte jetzt einsehen, dass eine solche Anlage hier nicht gebaut werden könne, betonte die Bürgerinitiative «Wittstock Contra Industriehuhn».
Im November 2012 hatte das damalige Landesamt 380.000 Mastplätze genehmigt. Mit dem Bau wurde zunächst nicht begonnen, weil der Betreiber nach Genehmigungserteilung Änderungen plante. Die Genehmigungen waren um ein Jahr verlängert worden, dagegen hatte der Nabu geklagt.