Für ihn stehe außer Frage, dass die Notwendigkeit einer Nachjustierung beim Grundstückverkehrsgesetz unverändert fortbestehe, so Bruns gegenüber AGRA-EUROPE. Nachdem die Gestaltungsspielräume und die Handlungsoptionen aufgezeigt worden seien, liege der Ball nunmehr im Spielfeld der Politik.
Ziel sei es dabei nicht, die bestehende Agrarstruktur zu zerschlagen. Es gehe stattdessen darum, Gefahren für die Agrarstruktur abzuwehren und extreme, unerwünschte Entwicklungen zu verhindern. Ziel einer gesetzlichen Neuregelung müsse es sein, die Herausbildung von marktbeherrschenden Stellungen auf den landwirtschaftlichen Bodenmärkten zu unterbinden.
Ein Teil der Transaktionen auf dem
Bodenmarkt laufe mittlerweile über den Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen, erklärte Bruns. Dessen Kontrolle müsse in eine Regulierung des Bodenmarkts einbezogen werden, wenn man einer übermäßigen Konzentration entgegenwirken wolle. Welche Kriterien dafür gefunden werden, müsse politisch diskutiert werden. Eine lang andauernde Leitbilddiskussion hält Bruns dafür nicht erforderlich.
Nach Bruns‘ Informationen werden die Länder an dem Thema „Bodenrecht“ festhalten und eigene Vorstellungen entwickeln. Die Länder seien gut beraten, selbst zu agieren, bevor sie zum Handeln gezwungen würden, so der BLG-Vorsitzende vor dem Hintergrund eindeutiger Hinweise aus der Rechtsprechung auf den Handlungsbedarf im landwirtschaftlichen Bodenrecht.