Gleichzeitig weist er aber auch darauf hin, dass dafür eine flexible Handhabung notwendig ist, um die Wirtschaftlichkeit für die Landwirte nicht zu gefährden.
Es steht nach Ansicht des BDM außer Frage, dass Grünland einen hohen ökologischen Stellenwert hat und daher besonders geschützt werden muss. Es dient zum einen in besonderer Weise dem Grundwasser- und Erosionsschutz, zum anderen besitzt es eine besonders hohe CO²-Speicherfähigkeit. Auch für die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen ist es von entscheidender Bedeutung.
Ein Umbruchverbot ist vor diesem Hintergrund sinnvoll und notwendig, um einen weiteren Grünlandrückgang zu verhindern.
In den meisten Regionen Baden-Württembergs werden schon seit vielen Jahren Flächen, die sinnvoll für den Ackerbau geeignet sind, auch als Acker genutzt. Ackerfähiges Grünland gibt es im Wesentlichen nur noch in Regionen, in denen die Milchviehhaltung einen sehr hohen Stellenwert hat oder in Wasserschutzgebieten, in denen der Umbruch bereits seit Jahren verboten ist.
Um die Maßnahme „Umbruchverbot“ zum gewünschten Erfolg zu führen, muss diese jedoch auch für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Praxis erträglich gestaltet werden.
Wichtig ist dafür nach Ansicht des BDM vor allem eine flexible Handhabung:
- Um Kühen weiterhin Weidegang zu ermöglichen, sollte es z.B. möglich sein, hofnahe Äcker mit Grünland, das weiter entfernt ist, zu tauschen.
- Ebenso sollten betriebsintern schlechte Ackerstandorte (Hang, Moor, steiniges Gelände) in Grünland umgewandelt werden können und im Gegenzug gute Grünlandflächen in Acker, ohne dass sich dabei das Verhältnis Grünland zu Acker innerbetrieblich ändert.
- Außerdem sollte es eine innerbetriebliche Tauschmöglichkeit geben, um größere, zusammenhängende Flächen rentabel bewirtschaften zu können.
- Im Zuge der Flurbereinigungen sollte es auch möglich sein, sinnvoll große Acker- und Grünlandflächen auszuweisen.
Um den Grünlandverlust nicht nur aufzuhalten, sondern das Grünland wieder auszuweiten, schlägt der BDM Baden-Württemberg vor, dass jeder Betrieb, der eine der genannten Tauschmaßnahmen vornimmt, 20 % des Ackerlands, das vom Tausch betroffen ist, in Grünland umwandelt oder ersatzweise mindestens drei Jahre mit Kleegras bewirtschaftet. Außerdem sollten so genannte benachteiligte Gebiete gezielt unterstützt werden.
Der BDM Baden-Württemberg macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass gerade der Strukturwandel in der Landwirtschaft und der massive Preisdruck für die Erzeuger wichtige Gründe für den Grünlandverlust (ca. 116.000 ha in den letzten 30 Jahren) sind.
Hier gilt es den wichtigsten Hebel anzusetzen: Vollkostendeckende Erzeugerpreise sichern eine flächendeckende Bewirtschaftung und können den Strukturwandel bremsen. Das wiederum kommt dem Erhalt des Grünlands zugute.
Gerade auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen zur Energieversorgung in Deutschland und im Hinblick auf die Welternährungssituation muss nach Ansicht des BDM in Zukunft sowohl mit Ackerland als auch mit Grünland sorgsam umgegangen werden, um den bereits bestehenden Flächendruck nicht weiter zu verschärfen. (bdm)
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