Darauf weist der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hin. Damit hat die Zahl der gemeldeten Fälle gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen. Der Spitzenverband sieht hierin jedoch nicht den Beginn eines Negativtrends, nicht zuletzt deshalb, weil weiterhin ein hohes Sicherheitsbewusstsein in der Landwirtschaft und im Gartenbau festzustellen ist.
Etwa 588 Verdachtsfälle wurden als Berufskrankheit anerkannt. Dieses Verhältnis zwischen Verdachtsanzeigen und Anerkennungen entspricht in etwa der Entwicklung, wie sie bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften registriert wird.
Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten machen mit 662 Verdachtsfällen in 2009 knapp ein Fünftel aller gemeldeten Fälle aus. Die Zahl der Anerkennungen fällt mit 234 für diese Berufskrankheiten überproportional aus, ihr Anteil beträgt mehr als ein Drittel aller Anerkennungen. Dies verdeutlicht die besondere Problematik dieser spezifischer Berufskrankheiten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, so der Spitzenverband, werden jährlich etwa 5.300 Berufskrankheitenrenten mit einem Volumen von rund 20 Millionen Euro gezahlt. (ssl)
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