Denn das nationale Branntweinmonopol sichere über landwirtschaftliche Brennereien zahlreiche Existenzen von Obst- und Ackerbaubetrieben, vor allem in ertrags- und strukturschwächeren Regionen. In Bayern gibt es rund 170 kleine und mittlere Kartoffel- und Getreidebrennereien sowie etwa 3.700 Klein- und Obstbrennereien. Sie produzieren rund 180.000 Hektoliter hochwertigen Alkohol aus heimischem Obst, Getreide und Kartoffeln. Die bäuerlichen Brennereien in Bayern haben hieran einen Anteil von etwa einem Drittel.
Das BBV-Präsidium machte in seiner Erklärung deutlich, dass Kleinbrennereien vielen kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben als ergänzendes Standbein zur Einkommens- und Existenzsicherung dienten. Diese Betriebe seien existenziell von der Erhaltung der Regelungen im deutschen Branntweinmonopol abhängig. In Bayern befinden sich die meisten Brennereinen in strukturschwächeren und benachteiligten Gebieten. „Das Branntweinmonopol sichert in diesen Regionen Arbeitsplätze, fördert die Infrastruktur und damit die Wertschöpfung im ländlichen Raum“, heißt es in der Erklärung.
Die landwirtschaftlichen Brennereien würden zur Pflege der Kulturlandschaft sowie der Sicherung der
Biodiversität beitragen. Bayerns Landes prägende Natur- und Kulturlandschaftselemente zum Beispiel beim Streuobst zu erhalten. Bäuerliche Brennereinen gewährleisteten im Rahmen einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft durch Verwertung des anfallenden Reststoffes Schlempe als Futtermittel, Dünger oder Gärsubstrat eine nachhaltige Erzeugung von Alkohol. Der innerhalb des Branntweinmonopols erzeugte hochwertige Alkohol werde wegen der Bundesmonopolverwaltung ausschließlich in Deutschland verarbeitet und verwertet. Somit seien andere EU-Mitgliedsstaaten nicht betroffen. (bbv)