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04.05.2013 | 13:30 | Akoholmarktordnung 

Branntweinmonopolabschaffungsgesetz tritt in Kraft

Berlin - Das Branntweinmonopolabschaffungsgesetz kann endgültig in Kraft treten.

Weinbrand
(c) proplanta
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag erwartungsgemäß keine Einwände gegen die Neuregelung erhoben. Die deutsche Gesetzgebung erfüllt damit EU-Vorgaben, die eine Abschaffung des staatlichen Ankaufs von Rohalkohol im Rahmen des Monopols bis Ende 2017 vorschreiben, weil die staatlichen Zahlungen an die Brennereien als unerlaubte produktbezogene Beihilfe zu werten sind.

Das Gesetz sieht einen Ausstieg aus dem alten System in zwei Schritten vor: Danach endet das Branntweinmonopol für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien zum 30. September 2013.

Ausscheidende Betriebe können Ausgleichsbeträge von 257,50 Euro je hl Alkohol regelmäßiges Brennrecht beantragen, die ihnen dann in fünf Jahresraten von 51,50 Euro/hl ausgezahlt werden. Klein- und Obstbrennereien, also sogenannte Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer sowie Obstgemeinschaftsbrennereien, dürfen im Rahmen des Branntweinmonopols noch bis zum 31. Dezember 2017 Alkohol erzeugen und hierfür staatliche Beihilfen erhalten.

Auch nach dem Ende des Branntweinmonopols sollen Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer ihre Brennkontingente bis zu 3 hl Alkohol im Jahr behalten. Gleichzeitig sollen ihre Destillate weiterhin einem ermäßigten Alkoholsteuersatz unterliegen.

Damit will die Bundesregierung nach eigenen Angaben den landwirtschaftlichen Brennereien eine Zukunftsperspektive eröffnen. Die gesetzlichen Bestimmungen für Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennereien sollen ab dem 1. Januar 2018 bundeseinheitlich imAlkoholsteuergesetz geregelt werden.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung dem Bundesrat in einer Stellungnahme zugesichert, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für flankierende Maßnahmen zur Gewährleistung der gesellschaftlichen Leistungen der Klein- und Obstbrennereien, zum Beispiel beim Erhalt von Streuobstwiesen, einzusetzen. Dies schließe auch die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein. (AgE)
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