Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, hat sich deshalb im Vorfeld dieser Bundesratssitzung an die Amtschefs der Agrarministerien von Bund und Ländern gewandt und einige notwendige Änderungen an dem vorliegenden Verordnungsentwurf empfohlen.
Der
DBV lehnt vor allem zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten zur Nachweisführung des „aktiven Betriebsinhabers“ ab. Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen künftig Betriebe mit mehr als 18 Hektar und unter 38 Hektar Beihilfefläche zusätzliche Erklärungen und Angaben zu vorhandenen Nachweisunterlagen im Rahmen der Antragstellung vornehmen.
Nach Schätzungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums wären 60.000 Betriebe von einem solchen und aus Sicht des DBV nicht nachvollziehbarem bürokratischen Mehraufwand betroffen. Diese neuen Anforderungen ständen im Widerspruch zu den Bestrebungen, die EU-Agrarpolitik zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, kritisierte Krüsken.
Besonders kritisch sieht der DBV die vorgesehene Erweiterung der Prüfungen zum „aktiven Betriebsinhaber“ um mit dem Betrieb verbundene Unternehmen. Eine solche Einbeziehung verbundener Unternehmen sei EU-rechtlich nicht vorgesehen, werfe erhebliche Abgrenzungsfragen auf und werde daher vom DBV strikt abgelehnt, gab Krüsken in seinem Schreiben an die Agrar-Amtschefs zu bedenken.
Darüber hinaus will der
Bundesrat mit der InVeKoS-Novelle weniger als drei Monate vor dem Antragschluss für Direktzahlungen (15. Mai 2016) zu einem äußerst späten Zeitpunkt wichtige Änderungen für die Umstellung auf eine elektronische und geodatenbasierte Antragstellung beschließen.
„Der DBV erwartet deshalb, dass die von der
EU-Kommission geschaffene Möglichkeit von Plausibilitätskontrollen und sanktionsfreien Korrekturen bis zu 35 Tage nach dem Antragsschluss flächendeckend in allen Bundesländern angewendet und umgesetzt werden“, schrieb Krüsken den Amtschefs. Er forderte von den Behörden vor Ort, „in den kommenden Wochen rechtzeitig Informationsveranstaltungen, Schulungen, Beispielvideos und praktikable Zeichen-Tools anzubieten.“
Gleichermaßen seien die Bundesländer in der Pflicht, sich im Zuge der Umstellung auf eine geodatenbasierte Antragstellung umfassend und rasch über Best-Practice-Beispiele in der Herangehensweise auszutauschen.
Im Zusammenhang mit dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) stößt beim DBV unabhängig von der kommenden Bundesratssitzung die Tatsache auf Unverständnis, dass derzeit die zentrale InVeKoS-Datenbank als Erfassungsstelle für die neu zugewiesenen Zahlungsansprüche noch immer nicht funktionsfähig ist. Meldungen der Übertragung von Zahlungsansprüchen über diese Datenbank können daher von den Landwirten nicht fristgerecht vollzogen werden.