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10.03.2009 | 07:35 | Pflanzenschutzrecht 

Erhebliche Verstöße gegen Pflanzenschutz-Recht auch 2007

Berlin - Trotz der Kontrollen wird in Deutschland weiterhin zum Teil deutlich gegen das Pflanzenschutz-Recht verstoßen.

Verstöße gegen Pflanzenschutz-Recht
(c) proplanta
In 30 Prozent der kontrollierten Handelsbetriebe fanden Länderbehörden im Jahr 2007 für den Verkauf verbotene Pflanzenschutzmittel. «Meist handelte es sich um Packungen für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich, die nach dem Auslaufen einer Zulassung nicht aus dem Verkauf genommen waren», teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Montag in Berlin mit. Die Behörden der Bundesländer hatten laut Bundesamt 3.050 Betriebe überprüft. Die Ergebnisse seien nicht repräsentativ, da nach Anzeigen oder Verdachtsmomenten die Beanstandungsrate «naturgemäß hoch» sei.

«In jeweils sieben Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen wurden die fehlende Sachkunde beim Verkaufspersonal und die Missachtung des Selbstbedienungsverbots beanstandet», heißt es zu dem jetzt vorgelegten Bund-Länder-Jahresbericht über das Kontrollprogramm 2007. Hierbei spiele auch die Überwachung des Internet- und Versandhandels eine Rolle.

Von den 197 Laborproben wurden mindestens 12 Prozent der Ware beanstandet. «Häufig lagen die Gehalte von Beistoffen und Verunreinigungen außerhalb des Toleranzbereichs.» Insgesamt hätten sich die Beanstandungen 2007 «auf dem Niveau der Vorjahre» bewegt, berichtete die dem Verbraucherministerium zugeordnete Behörde.

Zudem wurde der Einsatz von Pflanzenschutz-Mittel in 5811 Agrar- und Garten-Betrieben kontrolliert. Dabei wurde laut BVL festgestellt, «dass auf sechs Prozent der kontrollierten Landwirtschaftsflächen Mittel eingesetzt wurden, die für die fragliche Kultur keine Zulassung haben oder gar nicht in Deutschland zugelassen sind». Auf drei Prozent der Flächen hatten die Anwender gegen Vorschriften zum Bienenschutz, Mindestabstände zu Gewässern oder andere Vorgaben verstoßen. (dpa)
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