Ist der Verbandkasten auch außer Haus, wenn das Auto weg ist? Jeder sollte folgende Fragen beantworten:
- Ist im Betrieb geeignetes Erste-Hilfe-Material vorhanden?
- Ist der Aufbewahrungsort für alle (Familienmitglieder, Mitarbeiter) schnell erreichbar und gekennzeichnet?
- Wer ist ausgebildet in Erster Hilfe?
Geeignete Verbandkästen sind zum Beispiel der Kfz-Verbandkasten nach DIN 13 164 oder der kleine Verbandkasten nach DIN 13 157. Diese beiden Kästen dürfen für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern eingesetzt werden. Bei mehr als zehn Mitarbeitern muss der große Verbandkasten nach DIN 13 169 vorhanden sein.
Der geeignetste Aufbewahrungsort richtet sich nach Unfallschwerpunkten, zum Beispiel in der Werkstatt oder im Stall. Bei größeren Betrieben ist es sinnvoll, mehrere Verbandkästen vorzuhalten, die an verschiedenen Stellen aufbewahrt werden. Auf jeden Fall muss das Erste-Hilfe-Material gegen schädigende Einflüsse geschützt aufbewahrt werden. Die Kennzeichnung des Aufbewahrungsortes erfolgt durch Aufkleber: Weißes Kreuz auf grünem Grund. Dann kann im Notfall auch eine betriebsfremde Person den Verbandkasten finden.
In jedem Betrieb muss mindestens eine Person in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. In Betrieben ab zehn Mitarbeitern muss mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer zur Verfügung stehen. Vielfach übernimmt die Berufsgenossenschaft die Ausbildungskosten, sofern der Lehrgang durch eine anerkannte Ausbildungsstelle durchgeführt wird. (LSV)