Bei den Klägern handele es sich um ein älteres Ehepaar, das in der Landeshauptstadt wohne, berichten die «Stuttgarter Nachrichten» (Donnerstag) unter Berufung auf das Verwaltungsgericht.
Demnach argumentieren sie, dass die Standorte der Messstationen in Stuttgart nicht korrekt seien. Zudem sei die behauptete
Gesundheitsgefahr durch
Feinstaub und Stickoxid wissenschaftlich nicht bewiesen.
Dem Gerichtssprecher zufolge wurde die Klageschrift an die Stadt Stuttgart gesandt. Diese habe nun vier Wochen Zeit zur Stellungnahme. Seit dem 1. Januar dürfen Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder älter nicht mehr von außen in die Stuttgarter Innenstadt fahren. Für Einwohner der Landeshauptstadt tritt das Fahrverbot am 1. April in Kraft.