Das sei weitgehend rechtmäßig, entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch. Die Gebühren werden seit 2014 in Niedersachsen erhoben, früher wurden Routinekontrollen aus Steuermitteln finanziert. In acht Berufungsverfahren hatten sich die Kläger gegen Gebührenbescheide von fünf Landkreisen gewehrt.
Die
Neuregelung sei mit Vorschriften der EU, des Bundes und des Landes Niedersachsen vereinbar, befand der 13. Senat nach Angaben einer Sprecherin.
Die Kosten umfassen Gebühren für die Kontrolle, einen Zuschlag für An- und Abfahrten sowie Auslagen. Nicht rechtmäßig sei lediglich eine Regelung zur Ermittlung des Zeitaufwandes bei Fahrten der Kontrolleure.